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Youtube muss nach der aktuellen Rechtslage nicht bei jedem Video automatisch prüfen, ob ein Verstoß gegen Urheberrecht vorliegt.

Foto: Reuters / Lucy Nicholson

Wien – Youtube ist nicht für Urheberrechtsverletzungen von Usern verantwortlich, solange die Verstöße nicht aktiv gemeldet werden. Das bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz (OGH 17.9.2021, 4 Ob 132/21x).

Puls 4 hatte Youtube für Urheberrechtsverletzung durch User verantwortlich gemacht. Das Videoportal stützte sich dagegen auf das Haftungsprivileg für Provider. In seiner Entscheidung berief sich der Oberste Gerichtshof nun auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach muss Youtube nach der aktuellen Rechtslage nicht bei jedem Video automatisch prüfen, ob ein Verstoß gegen Urheberrecht vorliegt.

Vorbildwirkung

Künftig wird sich das allerdings ändern. Mit der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht tritt auch der vieldiskutierte Uploadfilter in Kraft. In Zukunft müssen große Plattformen daher schon beim Upload prüfen, ob Inhalte von Usern gegen Urheberrechte verstoßen.

Laut Georg Kresbach, Partner bei Wolf Theiss, hat das Urteil aber dennoch Vorbildwirkung. Uploadfilter sind nur für große Plattformen verpflichtend. Dazu kommt, dass die neue Richtlinie zwar fürs Urheberrecht gilt, nicht aber für Markenrecht oder Persönlichkeitsschutz. Die Urteile des EuGH und des OGH konkretisieren nun, wann sich Plattformen auf das Privileg für Provider stützen können. (japf, 25.10.2021)