Benjamin Hadrigan hat die App Lernsieg als Schüler entwickelt.

Foto: Lernsieg/Katharina Wocelka

Die umstrittene App Lernsieg widerspricht nicht den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten gerichtlichen Erkenntnis geurteilt, wie der Gründer des dahinterstehenden Start-ups, Benjamin Hadrigan, via E-Mail mitteilt. Die Persönlichkeitsrechte der Lehrerinnen und Lehrer werden dem Urteil zufolge nicht verletzt, die App ist somit legal, wie der Gründer schreibt. Begründet wird das vom Gericht damit, dass die App in Hinblick auf eine Demokratisierung des österreichischen Schulsystems dem öffentlichen Interesse diene.

Konkret heißt es: "Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler, positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF (Beschwerdeführers, Anm.) ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann."

App für Bewertung von Lehrern

Hadrigan hatte die App im Herbst 2019 als Schüler gestartet. Auf der Plattform ist es möglich, Lehrerinnen und Lehrer in festgelegten Kategorien zu bewerten. Rund 90.000 Lehrer sind über die App einsehbar und können mit Sternchen in verschiedenen Kategorien bewertet werden.

Viele Lehrer sehen darin einen Eingriff in ihre Privatsphäre und ihre Persönlichkeitsrechte. Am 12. März 2020 brachte ein auf der App bewerteter Lehrer beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Konkret empfand er die Veröffentlichung seines Namens in datenschutzrechtlicher Hinsicht als unerlaubt. Um den Rechtsstreit auszufechten, hatte das Start-up auch um Spenden gebeten.

Gründer will mit GÖD kooperieren

In seiner E-Mail betont Hadrigan, dass er sich eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wünschen würde. "Es ist mir nicht verständlich, warum diese bis dato unseren Wunsch nach Kooperation ablehnt und nicht an einer gemeinsamen Verbesserung der App interessiert ist", schreibt der Gründer. Man habe bisher jedes Verfahren in Bezug auf die App gewonnen: "Umso unverständlicher ist es für uns, dass die Lehrergewerkschaft sich bis heute weigert, mit uns konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zur Verbesserung der Bildungstransparenz in Österreich zusammenzuarbeiten."

Positiv merkt er an, dass sich eine "nicht unwesentliche Anzahl" von Lehrerinnen und Lehrern bei dem Start-up gemeldet habe, um zusammen an "mehr Demokratisierung im Schulsystem" zu arbeiten. Außerdem spreche man mit Pilotschulen, die die App aktiv einsetzen möchten. (stm, 27.10.2021)