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Die sichergestellten Chats in der ÖVP-Korruptionsaffäre bereiten Justitia viel Arbeit – aber auch Kritik..

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Die sogenannte Kronzeugenregelung kommt nicht gerade oft zur Anwendung. In den zehn Jahren seit ihrer Einführung in der Strafprozessordnung gab es bisher nicht einmal 30 Fälle. Dennoch ist sie derzeit in aller Munde, weil es Mutmaßungen gibt, dass die Meinungsforscherin Sabine B., eine der Beschuldigten in der türkisen Korruptionsaffäre, eine derartige Kronzeugenregelung beantragt haben könnte. Zumindest legt das das Polizeiprotokoll ihrer Vernehmung nahe.

Freiwillig Wissen offenbaren

Darin heißt es, dass sie bereit sei, freiwillig ihr "Wissen über Tatsachen und/oder Beweismittel zu offenbaren, deren Kenntnis wesentlich zur umfassenden Aufklärung einer in der Kronzeugenregelung genannten Straftat beiträgt". Und: Sabine B. gibt an, sie werde die Ermittlungen "über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus" fördern.

Zur Erinnerung: Die Meinungsforscherin soll für die ÖVP bzw. den damaligen Außenminister und späteren Bundeskanzler und türkisen Parteiobmann Sebastian Kurz günstige, zum Teil frisierte Umfragen erstellt und über Scheinrechnungen dem Finanzministerium verrechnet haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Chat-Dialog zwischen Sabine B. und Thomas Schmid.

Unterschied zu Kartellrecht

Der Haken an der Kronzeugenregelung für B. zumindest in der bisher bekannten Causa ist, dass sie hätte aussagen müssen, bevor sie unter Verdacht geraten ist. Darüber wurde sie bei der Polizeivernehmung auch aufgeklärt, wie im Protokoll festgehalten ist. Nur die Kronzeugenregelung im Kartellrecht sieht vor, dass auch schon beschuldigte Firmen einen Strafnachlass erhalten, wenn sie auspacken.

B.s Erklärung allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Staatsanwaltschaft ihr den Status als Kronzeugin auch zuerkennt, sagt Veronika Hofinger vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie zum STANDARD. Es könnte auch Monate oder sogar Jahre dauern, bis das geklärt ist. Für Hofinger ist das auch einer der zentralen Kritikpunkte an der Kronzeugenregelung: "Man muss sehr stark in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, ob es sich auszahlt." Viele Anwältinnen und Anwälte würden deshalb vom Auspacken abraten, sagt die Wissenschafterin, die das Gesetz im Jahr 2015 evaluiert hat.

Wieder nur befristet

Hofinger kritisiert auch, dass die aktuell gültige Fassung ohne nennenswerte Änderungen verlängert wurde. Vor allem stört sie, dass das Gesetz wieder nur befristet gültig ist: Die Kronzeugenregelung muss ab dem Jahr 2029 wieder erneuert werden.

Die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hat erst vor wenigen Tagen bekräftigt, dass es in der türkisen Korruptionsaffäre bisher keine Kronzeugen gebe – da war die polizeiliche Einvernahme von Sabine B. schon längst vorbei und die Beschuldigte wieder auf freiem Fuß.

Strafmilderung bei Geständnis

Worauf B., wie jede und jeder Beschuldigte bei polizeilichen Vernehmungen, aufmerksam gemacht wurde, ist, dass sich ein umfassendes Geständnis später immer strafmildernd auswirkt. Bei der Urteilsfindung in einer Hauptverhandlung gibt es generell eine Reihe von Milderungsgründen wie etwa Unbescholtenheit oder der Umstand, dass eine Straftat nur unter Einwirkung eines Dritten verübt wurde. Der umgekehrte Fall, also kein Geständnis abzulegen, kann Beschuldigten nicht zusätzlich straferschwerend ausgelegt werden. Beschuldigte haben sogar das Recht zu schweigen.

Kritik an Hausdurchsuchung

Ziemlich lautstark meldete sich die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gabriele Aicher, zu Wort. Sie übt scharfe Kritik an den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Medienhaus Österreich, wo die inkriminierten Umfragen (und auffallend viele Regierungsinserate) erschienen sind. Konkret geht es um die Bewilligung der Hausdurchsuchung bei Österreich, diese sei rechtswidrig gewesen.

Zufallsfunde

Sie sieht auch keinen dringenden Tatverdacht gegen die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner. Zudem kritisiert die Expertin, dass das Ibiza-Verfahren und das Verfahren in der türkisen Causa formell unter einem Dach gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geführt werden. Die Folge sei, dass immer derselbe Richter alle Entscheidungen treffe. Aicher hinterfragt zudem, ob die Zufallsfunde vom Handy des gestürzten Ex-Öbag-Chefs Thomas Schmid "ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen" überhaupt eine "Anzeige" und somit im Akt verwertbar seien.

WKStA legt Beschwerde ein

Die WKStA wies die Kritik strikt zurück und brachte im Gegenzug eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein. Grund: Die Vorwürfe suggerierten "ohne ausreichende Tatsachengrundlage missbräuchliches Amtshandeln".

Einen Fehler hat die WKStA eingestanden: Bei einer geplanten Handy-Standortbestimmung eines Journalisten sei irrtümlich auf die dafür notwendige Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten vergessen worden. Das habe man rechtzeitig erkannt und im Akt vermerkt, die Handy-Ortung habe dann nicht stattgefunden. (Sebastian Fellner, Michael Simoner, 29.10.2021)