Um derzeit elf Bezirke bzw. Gemeinden in Österreich verlassen zu können, muss ein Coronanachweis erbracht werden.

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Die Mehrheit der Bundesländer hat die vom Bund erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bereits individuell verschärft oder Verschärfungen angekündigt. Bundesweit vorgegeben ist nur ein Mindestmaß an Vorschriften, die einzuhalten sind. Mittlerweile haben sechs Länder eigenständig weitergehende Regeln etabliert. Zuletzt kündigte Niederösterreich am Samstag Verschärfungen an, zuvor hatten am Freitag Tirol, Oberösterreich und Kärnten weitere Maßnahmen beschlossen.

Diese Verschärfungen betreffen vor allem die Eintrittsregeln für die Nachgastronomie und Großevents. Wer künftig in Clubs tanzen oder Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen besuchen will, muss entweder geimpft oder genesen sein. Ein reiner Nachweis mittels negativem Coronatest reicht in der Nachtgastronomie und bei Großevents nicht mehr aus. In Niederösterreich, Tirol, Steiermark und Oberösterreich gelten die Verschärfungen ab 8. November, in Kärnten bereits ab 4. November. In Wien gilt dies bereits seit 1. Oktober.

In den restlichen Bundesländern, also Burgenland, Salzburg und Vorarlberg reicht für die Nachtgastronomie und bei Großevents der Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Verschärfte FFP2-Maskenpflicht

Bereits seit Freitag gilt in Oberösterreich eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht. Sie umfasst den gesamten Handel sowie Kultureinrichtungen, in denen keine 3G-Regel gilt – wie etwa in Museen und Bibliotheken. In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3G-Nachweis vorlegen.

Niederösterreich, Tirol und Steiermark ziehen mit derselben Maßnahme ab dem 8. November nach, Kärnten bereits ab dem 4. November.

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In Salzburg und Wien gibt es bereits eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht im Handel und in diversen Kulturbetrieben. In Salzburg gilt die Pflicht auch für körpernahe Dienstleistungen.

Ausreisekontrollen

Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen gibt es aktuell in elf österreichischen Bezirken bzw. Gemeinden Ausreisekontrollen, hier eine Übersicht des Öamtc. Das bedeutet, wer ein entsprechendes Bezirks- oder Gemeindegebiet verlassen möchte, muss geimpft, getestet oder genesen sein.

In Salzburg betrifft diese Regel die Gemeinden St. Koloman, Annaberg-Lungötz und Adnet. Für alle Personen ab 12 Jahren ist dort bei der Ausreise ein Impfzertifikat, ein Genesungsnachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorzuweisen.

In Niederösterreich sind die Bezirke Lilienfeld, Amstetten, Melk und Scheibbs als Hochrisikogebiet deklariert. Wer diese Bezirke verlassen möchte, braucht einen gültigen 3G-Nachweis. Anders als in den betroffenen Salzburger Gemeinden, gilt dort auch ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

In Oberösterreich haben mittlerweile drei Bezirke eine 3G-Pflicht für die Ausreise eingeführt. Nach Braunau und Freistadt gibt es auch im Bezirk Gmunden seit Samstag Ausreisekontrollen. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Neue bundesweite Verordnung ab 1. November

Ab 1. November treten planmäßig neue Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie in Kraft, für ganz Österreich. So wird etwa die FFP2-Maskenpflicht in allen Geschäften des täglichen Bedarfs wieder eingeführt. In Bereichen, in denen bereits jetzt in einzelnen Bundesländern strengere Regeln gelten, bleiben diese erhalten. Einen Überblick finden Sie hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Außerdem tritt am Montag die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft.

Freilich könnten sich die Regeln schon bald wieder ändern. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gab am Samstag im ORF-Radio bekannt, dass wahrscheinlich Ende nächster Woche, Anfang übernächster Woche bereits 400 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten ausgelastet seien werden. Das würde bedeuten, dass Stufe drei des Stufenplans erreicht werden würde. Somit wären in Bereichen, wo derzeit Antigentests als Nachweis erlaubt sind, nur noch negative PCR-Testergebnisse gültig. (lalo, APA, 30.10.2021)