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Die Auskunft von Signal dürfte den FBI-Ermittlern nicht besonders viel bringen.

Foto: Reuters/Dado Ruvic

Messenger für Smartphones gibt es viele, doch gerade in puncto Sicherheit trennt sich die Spreu schnell vom Weizen. Als aktueller "Goldstandard" für gut geschützte Kommunikation auf diesem Wege gilt Signal. Das quelloffene und kostenlos für iOS und Android verfügbare Programm wird auch von prominenten Sicherheitsexperten empfohlen, darunter auch den NSA-Whistleblower Edward Snowden.

Neben der Verschlüsselung von Anrufen und Nachrichteninhalten reduziert Signal auch Metadaten. Diese zeigen im Prinzip, wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat. Zudem vermeiden die Betreiber, Daten über ihre Nutzer zu sammeln. Dennoch fordert ein US-Bundesgericht nun die Herausgabe solcher Informationen.

Eine Jury des Central District of California hat Signal auf Antrag des FBI per Anordnung vorgeladen (subpoena), um zahlreiche Daten zu verschiedenen Nutzern zu liefern. Dabei geht es etwa um Teilnehmeridentifikation, Transaktionsdaten und natürlich auch Kommunikation. Es ist nicht der erste gerichtliche Auftrag dieser Art, dennoch – oder gerade deswegen – zeigt man sich bei Signal verblüfft.

Geforderte Daten nicht vorhanden

Denn: Man verfügt über diese Daten gar nicht. "Signal hat keinen Zugriff auf eure Nachrichten, eure Chatübersicht, eure Gruppen, eure Kontakte, eure Stickers oder euren Profilnamen und Avatar", schreibt man in einem Blogeintrag, in dem man auch die Anordnung in zensierter Form veröffentlicht hat.

Grundsätzlich verlangt Signal nach einigen Rechten, wenn es installiert und genutzt wird. Diese dienen allerdings rein zur Funktionalität der App und nicht zur Datensammlung. Welche Berechtigung wofür gebraucht wird, listet man auf einer eigenen Seite detailliert auf.

Nur zwei Zeitstempel

Dementsprechend mager fällt die Antwort an das FBI und das Gericht aus. Verfasst wurde sie von Anwälten der American Civil Liberties Union, welche die Signal Foundation bei derlei Rechtsfragen unterstützt.

Die einzigen Daten, die Signal nach eigenen Angaben bereit stellen kann – und in der Vergangenheit bei solchen Anordnungen auch schon getan hat – dürften für die Strafverfolgung nur von geringem Nutzen sein. Es handelt sich um zwei Zeitstempel. Einer verrät, wann das Konto für eine Telefonnummer ursprünglich angelegt wurde. Der zweite markiert, wann dieses Konto sich zuletzt mit Signal verbunden hat. (gpi, 1.11.2021)