Mit dem seit Novemberbeginn geltenden neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) wird die Rufnummernmitnahme bei einem Betreiberwechsel für den Endkunden gratis. "Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden", heißt es im Paragrafen 120 des TKG. Da nicht jeder Verbraucher das Ablaufdatum seines aktuellen Handyvertrags im Kopf habe, müsse der Kunde vor dem Auslaufen informiert werden, betonte der Anbieter Spusu in einer Aussendung.
"Die Entlastung der Kunden war längst überfällig, und wir freuen uns, dass die Wechselbarrieren wieder um ein Stück reduziert werden konnten. Wir sehen trotzdem weiterhin Aufholbedarf, denn beispielsweise in Italien kann der Kunde sogar das Guthaben von Anbieter zu Anbieter mitnehmen", teilte Spusu-Chef Franz Pichler am Dienstag mit. Er erinnerte, dass Österreich bei der Umsetzung des aktuellen Telekomgesetzes ohnehin schon um fast ein Jahr säumig gewesen sei – die Umsetzung der EU-Richtlinie hätte eigentlich im Dezember des Vorjahres erfolgen müssen. (APA, 2.11.2021)