"Exxpress"-Chefredakteur Richard Schmitt.

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Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte übt Kritik am ÖVP-nahen Onlinemedium "Exxpress". Dieses hatte in einem Beitrag Andeutungen zu den Wohnadressen eines an den Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beteiligten Strafverfolgers sowie von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk gemacht. Auch aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hieß es, die Veröffentlichung solcher Informationen sei "absolut inakzeptabel". Außerdem verwahrte sich der Presseclub Concordia gegen das Veröffentlichen des Wohnorts von Journalisten.

"Die Adressen von Staatsanwält*innen haben mit ihrer dienstlichen Tätigkeit nichts zu tun", twitterte die Staatsanwälte-Vereinigung. Schon die Nennung deren Wohnortes oder Hinweise darauf in Medien könnten sie und deren Mitbewohnerinnen beziehungsweise Mitbewohner gefährden. "Damit wurde eine rote Linie überschritten. Wir werden mit Nachdruck den Schutz durch den Dienstgeber einfordern." Rückendeckung bekamen die Staatsanwälte am Dienstag aus dem Büro der Justizministerin: "Informationen zu veröffentlichen, die die Sicherheit von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Journalisten und Journalistinnen gefährden können, ist absolut inakzeptabel", hieß es in einer Stellungnahme.

Hintergrund ist ein seit Tagen vor allem über Twitter geführter Disput zwischen Klenk und "Exxpress"-Chefredakteur Richard Schmitt. Darin ging es unter anderem um die Quelle der von Klenk zitierten und veröffentlichten Aktenteile im Korruptionsverfahren gegen Kurz beziehungsweise dessen Mitarbeiter. Klenk betonte wiederholt, diese jeweils von am Verfahren beteiligten Anwälten erhalten zu haben.

Der "Exxpress" veröffentlichte am Wochenende dann einen Beitrag, in dem genau dies bezweifelt wurde – unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass der Journalist sowie ein in der Causa ermittelnder Strafverfolger im gleichen Ort bei Wien wohnen. Dazu angegeben wurde auch noch gleich die Entfernung zwischen den beiden Wohnadressen – Luftlinie und auf der Gemeindestraße.

Schmitt selbst verteidigte den Artikel auf Twitter: Darin sei kein konkreter Wohnort und auch keine konkrete Wohnadresse genannt worden. (APA, 2.11.2021)