Am 23. November 2020 stehen abends Exekutivbeamte vor einer Wohnung in St. Pölten und klingeln, dann klopfen sie an die Türe. Nichts rührt sich. Man rechnet mit allem. Die Polizei wird im Vorfeld auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet und rückt mit einem Sprengstoffspürhund an. Dass in der Wohnung der amtsbekannte IS-Sympathisant A. G. seit August eine Wohnung gemietet hat, ist in den Ermittlungen zum Terroranschlag in Wien bis dahin nicht aufgefallen – aber in anderen Ermittlungen sehr wohl, wie STANDARD-Recherchen zeigen. Der 23-jährige Mieter gilt aus Sicht der Staatsanwaltschaft als einer der Kontaktmänner des Wiener Attentäters K. F., der wenige Wochen zuvor vier Menschen erschossen und etliche weitere verletzt hatte. Ob sich noch jemand in der Wohnung befindet, ist vor dem Einsatz unklar. Die heruntergelassenen Jalousien versperren die Sicht ins Innere.

Sicher wissen die Behörden nur, dass A. G. nicht da sein kann. Das "Alphatier" der jihadistischen Szene in St. Pölten, wie er von der Deradikalisierungsstelle Derad genannt wird, wurde schon kurz nach dem Anschlag in Untersuchungshaft genommen. Die Verbindung von A. G. zu K. F. ist kein Geheimnis. Gemeinsam empfingen sie noch Mitte Juli 2020 IS-Anhänger aus Deutschland und der Schweiz in Wien. Das mehrtägige "Jihadistentreffen" wurde observiert.

Bild nicht mehr verfügbar.

Der Wiener Attentäter nahm in St. Pölten an den "Sonntagstreffen" teil.
Foto: Reuters / Radovan Stoklasa

Die Ermittler hegen den Verdacht, dass die einschlägige Gruppe damals Pläne für das spätere Attentat in der Wiener Innenstadt wälzte. Als Anhaltspunkt dafür gilt, dass K. F. am Tag nach der Abreise der Männer aus Deutschland und der Schweiz mit einem weiteren Beschuldigten in die Slowakei fuhr, um Munition für ein AK-47-Sturmgewehr zu besorgen. Das scheiterte, weil K. F. keinen Waffenschein besaß. Die slowakischen Behörden meldeten dies auch den Verfassungsschützern in Österreich. Dass diese Information folglich nicht prioritär behandelt wurde, wird mittlerweile als eine verpasste Chance angesehen, den späteren Attentäter aufzuhalten.

"Operation Zulu"

Wenige Tage nach diesem "internationalen Jihadistentreffen" hat A. G. aber auch jene Wohnung gemietet, in die nun die Exekutive in den Abendstunden vorstößt. Im Inneren trifft sie auf niemanden. Der Sprengstoffspürhund schlägt nirgends an. Generell ist die Wohnung in einem "sehr gründlich gereinigten Zustand", halten die Ermittler fest. Ob sie vor oder nach der Inhaftierung G.s so blitzblank geputzt wurde, bleibt unklar.

Die Sicherheitsbehörden hätten aber vermutlich schon früher A. G.s Wohnung durchsuchen können. Wie Ermittlungsakten zeigen, fiel diese beim Verfassungsschutz in Niederösterreich im Zuge der "Operation Zulu" bei Observationen auf. Schon seit Mitte Juli 2020 wurde die Wohnung durch G. und weiteren Personen "des Öfteren frequentiert". Dennoch klopfte man erst drei Wochen nach dem Attentat dort erstmals an – wurden hier vorhandene Erkenntnisse also erst mit ziemlicher Verspätung miteinander verknüpft? Im Fokus stand bis dahin "nur" die Adresse von G.s Eltern, bei denen G. auch gemeldet ist. Anfragen an die Staatsanwaltschaft Wien und der Landespolizeidirektion in Niederösterreich blieben unbeantwortet.

Den Beamten fallen bei ihrer Razzia aber zwei Dinge auf: In der Wohnung steht eine umfangreiche Bibliothek mit in erster Linie salafistischer Literatur, die vom Verfassungsschutz als klar "staats- und demokratiefeindlich" eingeschätzt wird. An der Wand hängt eine Tafel. Die Ermittler denken sofort an einen Gebets- und Unterrichtsraum. In einem anderen Zimmer liegen drei benutzte Matratzen auf dem Boden. Die Wohnung in St. Pölten wird im Zuge der Ermittlungen als ein Knotenpunkt zur Bildung und Vernetzung junger, teilweise amtsbekannter Jihadisten identifiziert. Und es wird sich herausstellen, dass der spätere Attentäter dort zugegen war. Es gibt auch ein Foto, auf dem K. F. Ende September in der Wohnung hockt, vor ihm steht eine Eisteeflasche. Zuletzt soll er acht Tage vor dem Terroranschlag dort gewesen sein.

Die Suche nach dem "Wissenden"

Die Männer, die in der Wohnung waren, erzählen später in Einvernahmen von einem "speziellen Unterricht", der dort stattgefunden haben soll. Als Lehrende seien dabei sowohl A. G. als auch jener Mann aufgetreten, der als "der Wissende" bezeichnet wird. Es wird Monate dauern, bis die Ermittler ihn identifizieren. Er sei, so erzählen es Zeugen, der Bruder jenes Mannes, der als engster Komplize des Terrorattentäters gilt und dessen Familie von Verfassungsschützern teilweise als jihadistischer Clan eingestuft wird.

Der Unterricht soll sich in zwei Zweige unterteilt haben. An Samstagen wurde Arabisch gelehrt. So sollte G. seinen Zuhörern den Islam "besser verständlich" machen, sagt ein Zeuge aus. Bei den "Sonntagstreffen" fanden religiöse Vorträge statt, für die sich vor allem "die Wiener" interessierten – dazu gehörte auch K. F. Dass der spätere Attentäter mit IS-Siegelring aufkreuzte, störte offenbar kaum jemanden. Als ihn einer der Beschuldigten darauf ansprach, soll K. F. damit geantwortet haben, dass das nicht verboten sei.

Noch kein Gewicht vor Gericht

Aus Sicht der Ermittler drängt sich auch deshalb immer stärker eine Theorie auf: In jener Wohnung in St. Pölten habe man nicht nur gegessen und über den Islam gesprochen, wie A. G. aussagte. Es könnte sich vielmehr um einen streng salafistischen bis jihadistischen Kreis handeln, der "auf fruchtbaren Boden gelangte" und "auch eine ideologische Lenkung bzw. Verfestigung des K. F. mit sich brachte", wie es in den Akten heißt.

Vor Gericht hält diese These bisher nicht. Bislang fanden zwei Prozesse mit Besuchern der Wohnung statt. Der erste betraf den 26-jährigen A. K. Er hatte sogar einen Schlüssel der Wohnung. K. wurde auch nicht rechtskräftig verurteilt – allerdings weil er ein Foto verschickt hat, das die tschetschenische Fahne mit IS-Symbol zeigt. Die Treffen in der Wohnung spielten bei der Gerichtsverhandlung am Ende "trotz einiger Hinweise" keine inkriminierende Rolle. Da die U-Haft des 26-Jährigen auf die Strafe – zwölf Monate Haft, davon drei Monate unbedingt – angerechnet wurde, kam er umgehend frei.

"Was ist Sünde?"

Ein ähnliches Bild zeigte sich etwas mehr als zwei Wochen später in St. Pölten. Der zweite Prozess betraf den 24-jährigen I. Z. Dieser wurde von vermummten Justizwachebeamten von der U-Haft in den Gerichtssaal gebracht. Der Vorwurf lautete unter anderem, er habe "radikales Gedankengut gehegt sowie weiterhin Kontakt zu Radikalisierten gepflegt".

Laut Staatsanwaltschaft hätten die jungen Männer und er sich in besagter Wohnung getroffen, um Inhalte des Jihadismus auszutauschen. Die erwähnten Bücher führt der Staatsanwalt dabei ebenso ins Treffen, wie eine Audiodatei eines 35-minütigen Vortrags, bei dem es um darum geht, dass man im IS Zauberer töten dürfe. Vorgeworfen wurde Z. außerdem, dass er in der Vergangenheit widersprüchlich ausgesagt hatte – wenn es um die Frage ging, ob in der Wohnung Vorträge gehalten wurden, und darum, ob er den späteren Attentäter dort getroffen hatte.

Zeuge für Zeuge wurde also geladen, einer nach dem anderen erzählte, in der Wohnung sei alles harmlos abgelaufen – außer der Mieter der Wohnung, der verzichtete auf seine Aussage, weil er selbst Beschuldigter ist. Man habe eben über Themen gesprochen, wie die Frage: "Was ist Sünde?", sagt einer aus, der auch an den Sonntagstreffen teilgenommen hatte, ein anderer gibt an, man habe "geredet, gespielt, gekocht", und ja, auch über den Islam und Gebete gesprochen – aber so genau habe er das nicht mitbekommen, er sei meist in der Küche gewesen.

Von Arabisch-Unterricht habe er "keine Ahnung", sagt ein anderer, einschlägig vorbestrafter Zeuge, Arabisch-Unterricht sei untrennbar verbunden mit Islam-Unterricht, meint wieder ein anderer. Noch einer, der in einer polizeilichen Einvernahme als einer der "Geschichtenerzähler" in der Wohnung bezeichnet wird, meint, es sei einfach um "alles" gegangen: Fußball, den Islam und das Gebet. Den späteren Attentäter habe er ihn der Wohnung getroffen, gibt er an, ein IS-Ring sei ihm aber nicht aufgefallen.

Mutmaßlicher Kontaktmann ist ein IT-Kenner

Z. selbst habe während des Vortrags Podcasts angehört und als der Attentäter da war, keine Brille getragen, sagt dessen Anwalt zu seiner Verteidigung. All das überzeugt nicht einmal die Staatsanwaltschaft von einer eindeutigen Schuld des Z. "Eindeutige Beweisergebnisse, dass dort IS-Propaganda verbreitet wurde, gibt es nicht", lautet das Schlussplädoyer. Allerdings: Es sei schon eine "naheliegende Schlussfolgerung", dass dort IS-Gedankengut verbreitet worden sei. Verurteilt wird Z. jedenfalls nicht wegen der Vorkommnisse in der Wohnung, sondern weil er seinem ehemaligen Deradikalisierungsbetreuer per SMS gedroht hat. Weil er einschlägig vorbestraft ist ist das Strafmaß hoch: Es lautet auf drei Jahre und neun Monate und ist noch nicht rechtskräftig.

Fest steht: Die Ermittlungen rund um den Anschlag kreisen immer wieder um besagte Wohnung. In über 70 Dokumenten kommt der Name der Straße vor, in der sie situiert ist. Zahlreiche Zeugen werden darauf angesprochen. Doch gerichtstaugliche Beweise wurden bisher keine gesammelt. Erschwerend kommt hinzu, dass A. G. "hohe Qualitäten" im IT-Bereich hat, heißt es in den Akten. "Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte sämtlich mögliche beweisrelevante Gegebenheiten vernichtet bzw. unbrauchbar gemacht hat", beklagen Ermittler. Mit 31. Jänner 2021 wurde das Mietverhältnis durch G.s Vater übrigens wieder aufgehoben. (Jan Michael Marchart, Gabriele Scherndl, 3.11.2021)