Bild nicht mehr verfügbar.

Bevorzugt sollen für die dritte Corona-Impfung die gleichen Impfstoffe wie bei den vorhergehenden Dosen eingesetzt werden.

Foto: Reuters / Mike Segar

Wien – Die Corona-Auffrischungsimpfung kann in begründeten Ausnahmefällen bereits früher als sechs Monate nach dem Zweitstich erfolgen – nämlich bereits nach vier Monaten. Das geht aus den nun in schriftlicher Form vorliegenden Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) hervor. Zu den Ausnahmen zählt etwa der Antritt einer längeren Reise, besonders hohes Expositionsrisiko oder eine zweimalige Impfung mit Astra Zeneca. Wie das Gesundheitsministerium auf Nachfrage des STANDARD allerdings am Freitag mitteilte, soll auch nach einer Vollimmunisierung mit Astra Zeneca sechs Monate auf den Drittstich gewartet werden.

"Eine Unterschreitung des empfohlenen Impfintervalls von sechs Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und kann nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label)", heißt es in den Empfehlungen des NIG, die am Donnerstagabend auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.

Unter vier Monaten keine Drittimpfung

Das Gremium hatte am Dienstag die dritte Corona-Impfung schon sechs Monate nach dem Zweitstich für alle Personen über 18 Jahren freigegeben. Begründet wurde das mit dem nachlassenden Impfschutz. Bis dahin war die Impfung für die allgemeine Bevölkerung erst neun Monate nach dem Zweitstich empfohlen.

Nur für Ältere ab 65 Jahren, Alten- und Pflegeheimbewohner, Risikopatienten oder mit zwei Dosen Astra Zeneca Geimpfte sowie bestimmte Berufsgruppen mit hohem Ansteckungsrisiko (medizinisches Personal, Pädagogen) war die Auffrischung auch schon davor ab dem sechsten Monat vom NIG freigegeben. Für diese Personengruppe ist es nun "dringend empfohlen", den Drittstich möglichst ab dem sechsten Monat vorzunehmen. Eine Unterschreitung des Intervalls unter 120 Tagen (vier Monate) wird laut der Covid-Maßnahmenverordnung aber nicht als dritte Impfung gewertet.

Weitere Dosis nach Johnson-&-Johnson-Impfung notwendig

Prinzipiell sind laut den Empfehlungen für die dritte Impfung mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dabei soll bevorzugt "der gleiche Impfstoff wie für die vorhergehenden Immunisierungen eingesetzt werden (homologes Impfschema)". Das Vakzin von Moderna soll aber nur für über 30-Jährige zur Auffrischung verwendet werden. Für alle Jüngeren wird empfohlen, zur Auffrischung Pfizer/Biontech zu verwenden, Grund dafür ist eine "vorläufige Unsicherheit in Bezug auf ein erhöhtes Risiko einer Myokarditis oder Perikarditis nach Spikevax-Impfung" bei jüngeren Personen.

Diese Empfehlung, Moderna für Jüngere nicht zu verwenden, gilt auch für den Erst- und Zweitstich: "Auf Grund von internationalen Sicherheitsberichten zu einem erhöhten Auftreten von Myokarditis und Perikarditis vorwiegend bei jüngeren Personen werden Impfungen mit Spikevax (Moderna, Anm.) derzeit vorsichtshalber erst ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen (Ausnahme Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem wie z.B. Immunsupprimierte etc.)."

Personen, die mit dem Vakzin von Janssen (Johnson & Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten. Dabei soll vorzugsweise Pfizer/Biontech beziehungsweise bei über 30-Jährigen auch Moderna verwendet werden; es kann jedoch auch erneut Janssen verwendet werden. Der Impfstoff war ursprünglich so konzipiert, dass nur ein Stich notwendig sein sollte. Der Impfschutz hat aber den Experten zufolge zu schnell stark nachgelassen. Auch geht das Gremium davon aus, "dass, wie bei allen anderen Impfstoffen auch, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach sechs Monaten erforderlich sein wird".

Keine Auffrischung nach Infektion empfohlen

Auch wird in den Empfehlungen angeführt, dass es nicht notwendig ist, ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. "Die gleichzeitige Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich und sinnvoll (unterschiedliche Impfstelle)." Vor und nach planbaren Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation könne ein operativer Eingriff aber jederzeit durchgeführt werden.

Bezüglich der Impfdurchbrüche lautet die Empfehlung, sowohl im Fall einer symptomatischen Sars-CoV-2 Infektion wie auch einer asymptomatischen Infektion (nach vollständiger erster Impfserie mit zwei Impfungen) keine weitere Impfung durchführen zu lassen. (APA, 5.11.2021)