Bei den Feierlichkeiten zur Eröffnung der Landesausstellung "100 Jahre Burgenland" im August sorgten die geringen Gagen der Musiker für ein Eklat.

Foto: Guido Gluschitsch

Neben Niederösterreich wird nun doch auch Wien einen Jubiläumszuschuss des Bundes bekommen. Ursprünglich hätte nur Niederösterreich anlässlich der Feierlichkeiten der 100-jährigen Trennung vom Bundesland Wien neun Millionen Euro erhalten sollen. Nach Kritik aus Wien und von der SPÖ wird am Freitag im Budgetausschuss des Nationalrats ein Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz beschlossen.

Damit wird auch die Bundeshauptstadt die Zuwendung in der gleichen Höhe bekommen. Das kündigte das Finanzministerium in einer Aussendung an. Außerdem erhält auch das Burgenland aus Anlass der 100-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich einen einmaligen Zweckzuschuss des Bundes in Höhe von vier Millionen Euro.

Für "Stärkung der Identität und Vielfalt"

Die Zweckzuschüsse für Niederösterreich und Wien sind der Aussendung des Finanzministeriums zufolge zur Stärkung der Identität und Vielfalt für kultur- , bildungs- und gesellschaftspolitische Projekte zum Thema "100 Jahre Niederösterreich" beziehungsweise "100 Jahre Wien" vorgesehen. Für das Burgenland ist ein etwas weiteres Spektrum definiert, hinzu kommt: Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland, gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte dazu: "Jubiläumsjahre sind außerordentliche und wichtige Ereignisse für das jeweilige Bundesland und die Bevölkerung. Es ist gelebte Tradition, dass der Bund hier immer wieder finanzielle Unterstützung für diese Feierlichkeiten zusagt. Aus diesem Grund gibt es für das heurige Jubiläumsjahr im Burgenland sowie die nächstes Jahr anstehenden Jubiläen von Wien und Niederösterreich entsprechende Jubiläumsabgaben."

Halbrunde Jubiläumshäppchen

Die Höhe der Jubiläumsgabe liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wobei die Beträge bei runden Jubiläen tendenziell höher sind als bei halbrunden. Das Zweckzuschussgesetz ist jeweils die gesetzliche Grundlage für eine konkrete Jubiläumsabgabe. Als Beispiele nennt das Finanzministerium, dass das Burgenland und Kärnten seit 1950 jeweils alle zehn beziehungsweise in den Jahren 1995 bis 2011 alle fünf Jahre einen Jubiläumszuschuss bekommen haben. Dieser hat in den letzten Jahren zwei beziehungsweise vier Millionen Euro betragen. Zudem hat Salzburg 2015 anlässlich des 200-Jahr-Jubiläums bei Österreich einen einmaligen Jubiläumszuschuss in Höhe von vier Millionen Euro und Tirol (200 Jahre Volkserhebung) neben den Jahren 1959 und 1984 einen Jubiläumszuschuss in Höhe von vier Millionen Euro im Jahr 2009 erhalten.

Die Neos haben angekündigt, dem Abänderungsantrag nicht zuzustimmen. "Wir Neos sehen nicht ein, warum der Bund die Festivitäten von Landeshauptleuten sponsern sollte. Dafür gibt es Landesbudgets", sagte Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer. (APA, red, 5.11.2021)