Am Freitagabend hat die Regierungsspitze die Maßnahmen verkündet.

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Freitagabend hat die Bundesregierung schärfere Maßnahmen verkündet, Sonntagabend hat das Gesundheitsministerium dazugehörende Verordnung kundgemacht, und seit heute, Montag, gilt sie: Die bisher gültige 3G-Regelung wird damit weitestgehend von 2G abgelöst. Ungeimpfte dürfen somit nicht mehr zum Friseur, in die Gastronomie oder zu Freizeit- und Sportveranstaltungen.

Übergangsfrist für Erstgeimpfte

Ausnahme: Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Damit will die Regierung einen Anreiz für Erstimpfungen schaffen. Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Das Gleiche gilt auch für die Booster-Impfung. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmalimpfstoff konzipierten Vakzin von Johnson & Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr. Antikörpertests sind als Nachweis nicht mehr gültig.

Wo verschärft wird

Überall hier gilt 2G, wo bisher 3G gegolten hat: In Kinos, Theater, Konzerte, zum Friseur, zur der Fußpflege, ins Fitnessstudio oder zu Sportveranstaltungen kann man nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Auch Besuche in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sind an sich nur noch möglich, wenn man 2G erfüllt. Verschärfungen gibt es zudem bei Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Diese dürfen ebenso nur noch Geimpfte und Genesene besuchen.

Jede Einrichtung kann prinzipiell über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen (etwa das Tragen von Masken oder einen zusätzlichen Test zu 2G) festlegen.

Ausnahmen

Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin oder Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske anlegen kann. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte sind weiter der Handel und der öffentliche Verkehr. Für den Arbeitsplatz wurde die 3G-Regelung nicht aufgeweicht. Hierfür kann man sich nach wie vor "freitesten". Zur Arbeit kann man also weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie oder Großevents ist ein PCR-Test nötig. Ansonsten werden auch die weniger effektiven Antigentests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein. 72 Stunden gilt ein PCR-Test, 24 Stunden ein Antigentest. 3G am Arbeitsplatz gilt generell am 15. November.

Dieselben Regeln sind auch für Wettkampfsportler vorgesehen, da ihre Wettkampfstätte der Arbeitsort ist. Bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Masken-Pflicht. Eine FFP2-Masken-Pflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen.

2G mit Ausnahmen im Hotel

In der Hotellerie gilt an sich 2G. Allerdings wurden auch diverse Ausnahmen definiert, die nicht für klassischen Urlaub gelten. Wer aber zum Beispiel aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses ein Hotel besucht, muss bloß getestet sein. Während die Gäste unter 2G fallen, können die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie auch einen Test vorlegen.

Regeln für Kinder

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten.

Veranstaltungen

Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Ab 50 gibt es zusätzlich eine Meldepflicht, ab 250 braucht es eine Bewilligung. Auch beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Nutzung der Hotellerie wird 2G zum Muss. Der Wintertourismus soll so komplett nach diesen Regeln ablaufen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist, die bis 6. Dezember läuft. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen.

FFP2-Maske als Standard

Dort, wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein, wie es in Wien schon seit vielen Wochen der Fall ist. Eine Erleichterung wurde für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.

Ausreisekontrollen

Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen zum Beispiel in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten.

Touristiker befürchten Umsatzeinbußen

Der heimische Tourismus macht sich für die bevorstehende Wintersaison keine großen Hoffnungen: 70 Prozent der Betriebe rechnen mit Umsatzeinbußen wegen der verpflichtenden 2G-Regel, auch der akute Fachkräftemangel macht der Branche zu schaffen. Laut "Tourismusbarometer" des Beratungsunternehmens Deloitte und der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) werden die Investitionspläne zurückgestutzt, die kommende Saison dürfte wohl deutlich unter dem Vorkrisenniveau liegen.

Für die diesjährige Studie wurden im Herbst österreichweit 470 Unternehmen befragt, mit dem Ergebnis: Der Tourismusindex verbesserte sich nach Schulnotensystem leicht von 3,6 auf 3,1. Nicht nur Corona macht den Touristikern das Leben schwer, auch der Personalmangel hat sich weiter verschärft. Derzeit suchen 84 Prozent der Beherbergungsbetriebe und fast zwei Drittel der Gastronomie- und Freizeitinfrastrukturbetriebe Mitarbeiter. Für die Wintersaison befürchten 91 Prozent der Ferienhotellerie eine Verschärfung der Situation, im Städtetourismus sind es 86 Prozent.

Zwar rechnen die meisten Betriebe mit Umsatzeinbußen wegen der strengeren Corona-Regeln, rund ein Drittel hätte aber nach eigenen Angaben die 2G-Regel von sich aus eingeführt, wenn sie nicht verpflichtend eingeführt worden wäre. "Die Maßnahme ist vor dem Hintergrund der rasant steigenden Infiziertenzahlen verständlich – aber die Branche braucht nun finanzielle Unterstützungen, um die entstehenden Umsatzrückgänge auszugleichen", fordert ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. (red, APA, 8.11.2021)