Der 22-Jährige wurde am Landesgericht Ried erstinstanzlich verurteilt, das OLG Linz hat nun bestätigt.

Foto: APA / FELIX BREIT

Linz / Ried im Innkreis – Ein Innviertler, der im Juli 2020 versucht hatte, seine Ex-Freundin und deren zwei Kinder zu töten, muss 15 Jahre in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag das Strafmaß des erstinstanzlichen Urteils bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige war vom Landesgericht Ried wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt worden.

Motiv der Tat soll Eifersucht gewesen sei. Der Mann würgte seine Ex-Freundin, bis diese bewusstlos war. Dann setzte er die gemeinsame zehn Monate alte Tochter und seinen fünfjährigen Stiefsohn in eine mit Wasser gefüllte Badewanne und warf einen angesteckten Toaster hinein. Als der Schutzschalter fiel, öffnete er zwei Camping-Gaskartuschen. Weil das Baby so laut schrie, wurde aber die Mutter wieder wach und verhinderte Schlimmeres. Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, er habe seine Ex-Partnerin nur erschrecken wollen. Die Geschworenen glaubten ihm das jedoch nicht.

Staatsanwaltschaft wollte höhere Strafe

Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurück, am Montag hatte das OLG über die Strafberufungen von Anklage und Verteidigung zu befinden. Die Staatsanwaltschaft wollte angesichts der "eruptiven Gewalt gegen das Umfeld" des Angeklagten, auch gegen kleine Kinder, eine höhere Strafe. "Mein Mandant ist völlig unbescholten, so ein Zornbinkel kann er nicht sein", konterte hingegen der Verteidiger. Angesichts der militärischen Ausbildung des Angeklagten sei die Brutalität der Tat "nicht am oberen Ende" dessen, was möglich gewesen wäre. Das ältere Kind habe die Situation in der Badewanne in der Einvernahme sogar als "spaßig" beschrieben.

Beiden Berufungen wurde nicht stattgegeben. Das OLG nahm allerdings einige Änderungen bei den Milderungs- und Erschwerungsgründen vor. So wurde beispielsweise das Geständnis zur Körperverletzung an der Frau als mildernd gewertet. Andererseits sieht das OLG besondere Heimtücke als erschwerend, weil der Mann die Kinder in die Badewanne gelockt und ihnen Blubberblasen durch den Toaster versprochen hatte. Dem Argument, dass es "nur" um Mordversuch und nicht um Mord gehe, hielt der Berufungssenat entgegen, dass es sich dafür um einen dreifachen Mordversuch, unter anderem auch an einem Kind und einem Kleinkind, gehandelt habe. Insgesamt bleibt es bei 15 Jahren Haft. (APA, 8.11.2021)