Bei einem anderen Urteil wäre Margrethe Vestagers Standing als oberste Wettbewerbshüterin stark angekratzt worden.

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Das ist ein Schlag, der sitzt: Google-Mutter Alphabet, eines der wertvollsten Unternehmen der Welt, ist mit der Beschwerde gegen eine von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Jahr 2017 verhängte Strafe abgeblitzt. Nach aktuellem Stand muss der Konzern 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil er die eigenen Ergebnisse von Google Shopping über jenen anderer Vergleichsportale platziert hatte.

Freilich kann Alphabet gegen das Urteil berufen und zur nächsten Instanz gehen. Und bei einem Umsatz von 56,11 Milliarden Euro im vergangenen Quartal zahlt man eine solche Strafe aus der Portokasse. Der symbolische Wert ist dennoch beachtlich.

Machtkampf auf mehreren Ebenen

Denn erstens handelt es sich bei der Causa Shopping nicht – wie sonst oft üblich – um den Machtkampf zwischen zwei US-Konzernen, sondern um die Benachteiligung auch zahlreicher kleiner lokaler Vergleichsportale. Es ist davon auszugehen, dass diese nun selbstbewusster ihre Rechte in Anspruch nehmen werden.

Noch wichtiger ist aber die Metaperspektive auf das Geschehen: Denn hätte Google recht bekommen, so wäre Vestagers Autorität als oberste Wettbewerbshüterin infrage gestellt worden. Es hätte bedeutet, dass ein privates Unternehmen sich über die vorgegebenen Rahmenbedingungen eines Wirtschaftsraumes hinwegsetzen kann.

Nun wurde klar gezeigt, dass auch ein Schwergewicht namens Google nicht über dem Gesetz steht – zumindest sofern der Konzern nicht in der nächsten Instanz recht bekommt. (Stefan Mey, 10.11.2021)