Den dritten Stich kann man sich auch im Stephansdom holen, sogar ohne Termin.

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Die Impfungen nehmen wieder zu. 53.690 waren es am Dienstag, immerhin 18.840 Erststiche waren dabei. Viel mehr Menschen holen sich aber bereits den dritten und frischen so ihren Immunschutz auf. DER STANDARD beantwortet wichtige Fragen dazu.

Frage: Wann soll man sich die dritte Impfung holen?

Antwort: Laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) nach sechs Monaten. So sind die Impfstoffe zugelassen, ab dann sieht man auch eine deutliche Abnahme der Schutzwirkung. Theoretisch kann man auch früher impfen, doch für normal gesunde Menschen ist das nicht nötig. Ausnahme sind Angehörige einer Risikogruppe. Das ist dann ein Off-Label-Use, über den man auch aufgeklärt wird. Definitiv nicht holen kann man sich den dritten Stich in den ersten vier Monaten nach dem zweiten Termin. Denn erst in einem Abstand von 120 Tagen gilt er auch als Drittstich und damit als Abschluss der Grundimmunisierung, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums betont.

Frage: Brauchen auch Genesene eine dritte Impfung?

Antwort: Viele schon. Denn das Impfschema sieht zwei Stiche vor, einen dritten im Mindestabstand von 120 Tagen. Wer zuerst krank war und sich dann zweimal hat impfen lassen, braucht also den dritten Stich sechs bis neun Monate später. Kommt es mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung zu einer PCR-bestätigten Infektion, gilt das wie eine dritte Impfung und wird so auch im grünen Pass vermerkt, so das Gesundheitsministerium.

Frage: Kann man eigentlich auch "zu viel" impfen, etwa wenn man sich den dritten Stich früher holt?

Antwort: Es gibt bisher keine Evidenz für eine "Überimpfung", betont Judith Aberle, Virologin an der Med-Uni Wien: "Unter den Geimpften sind ja auch Personen mit einer Infektion, die nicht bemerkt oder diagnostiziert wurde, die daher die vorgesehenen drei Impfungen bekommen haben." Drei Impfungen in sehr kurzem Abstand oder sogar schon vier haben außerdem manche Menschen mit Immunsupprimierung bekommen. Das erhöht ihre Chance auf Antikörperantwort, negative Folgen hat man bisher keine festgestellt. Es macht aber aus virologischer Sicht keinen Sinn, sich den Drittstich sofort zu holen.

Frage: Wie lange ist die dritte Impfung dann gültig?

Antwort: Das kann man aus heutiger Sicht noch nicht sagen, die Langzeitdaten fehlen noch. Der Antikörpertiter erhöht sich durch den Booster mindestens um den Faktor zehn, man geht davon aus, dass er deutlich länger hält, wie der Pharmakologe Markus Zeitlinger kürzlich gegenüber dem STANDARD betonte. Fest steht aber, dass der zweite Stich im grünen Pass ab 6. Dezember nur noch für neun Monate gilt, nicht mehr für zwölf. Das ist bereits in der aktuellen Verordnung des Gesundheitsministeriums vermerkt.

Frage: Wie sieht es mit Kreuzimpfungen aus?

Antwort: Prinzipiell wird auch für die dritte Impfung das gleiche Vakzin empfohlen, so es sich um ein mRNA-Vakzin handelt. "Dieses homologe Impfschema ist vom NIG empfohlen und auch zugelassen", betont Virologin Aberle. Nur auf Vektorimpfstoffe werden automatisch mRNA-Impfstoffe gegeben, weil das die Wirkung deutlich verbessert. Ein Mischen von mRNA-Impfstoffen wird nicht empfohlen, es gibt dazu zu wenige Daten, und die Wirkung dürfte nur minimal besser sein. Ausnahme: "Für alle Personen unter 30 wird vom NIG die dritte Impfung mit Biontech/Pfizer empfohlen, auch jenen, die zuvor mit Moderna geimpft wurden", so Aberle. Grund dafür ist das leicht erhöhte Risiko einer Herzmuskelentzündung als sehr seltene Nebenwirkung beim Moderna-Vakzin. Über diesen Off-Label-Use wird man aber aufgeklärt, die Zustimmung wird durch die Impfärzte dokumentiert.

Frage: Warum bekommen manche Gesunde die Drittimpfung früher?

Antwort: Immer wieder berichten Menschen, dass sie weggeschickt wurden, wenn sie sich vor Ablauf der sechs Monate boosten lassen wollten. Das liege daran, dass die Letztentscheidung über die Impfung jene Ärzte treffen, die das Aufklärungsgespräch führen, wie ein Sprecher der Stadt Wien erklärt. Da diese Ärzte haftbar seien, könne man ihnen dazu keine Anweisungen geben, viele halten sich an die Empfehlungen des NIG. Nur wenn das NIG eine Anwendung empfiehlt, obwohl sie ein Off-Label-Use ist, übernimmt der Staat die Haftung. (Pia Kruckenhauser, 11. 11.2021)