Bitte draußen bleiben: FPÖ-Chef Herbert Kickl darf nicht mehr in ORF-Studios.

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Wien – Der ORF erhöht – wie berichtet – den Druck auf ungeimpftes Personal und führt eine 2G-Regelung in "sensiblen Zonen" ein. So wird etwa in Fernseh- und Hörfunkstudios eine Impfung gegen oder die Genesung von Covid-19 vorausgesetzt. Von der Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen sind auch Studiogäste betroffen. Für externe Personen, die in "sensible Zonen" beziehungsweise Studios eingeladen werden, gilt ebenfalls die 2G-Regel (geimpft oder genesen) zuzüglich eines aktuellen Tests (Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden), heißt es seitens des ORF.

Für Personen, die die 2G-Voraussetzung nicht erfüllen können oder wollen – wie etwa FPÖ-Chef und Impfverweigerer Herbert Kickl –, würden alternative Interviewsituationen bereitgestellt. Beispielsweise ein Ausweichstudio oder Zuschaltungen. ORF-2-Chefredakteur Matthias Schrom begründet die Maßnahmen so: "Jeder Gast ist uns willkommen, gleichzeitig tragen wir Sorge für die Sicherheit aller Beteiligten – auch in Info- und Diskussionssendungen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, die 2G+-Regel nicht einhalten kann, wird die Möglichkeit erhalten, zu Gesprächsrunden und Interviews zugeschaltet zu werden."

FPÖ wettert

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker witterte am Donnerstag via Aussendung eine "neue Qualität des Corona-Wahnsinns". "Etliche Arbeitsrechtsexperten haben eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz für verfassungswidrig erklärt, aber der ORF fährt knallhart über seine Mitarbeiter drüber und stellt sie vor die Wahl: Entweder impfen oder baba!", so Hafenecker. Er zitiert aus der internen Mitteilung des ORF. Darin heißt es: "Die/Der derzeit nicht geimpfte Mitarbeiter/in erklärt gegenüber ihrem/seinem Vorgesetzten verbindlich, dass sie/er dafür sorgen wird, die erste Teilimpfung der Corona-Schutzimpfung bis zum Mittwoch, 17. November 2021, zu erhalten. Diese Erklärung ist in Schriftform abzugeben."

ORF-Maßnahmen

Bis zum Erreichen der Vollimmunisierung müssen sich jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORF dazu verpflichten, in sensiblen Zonen in Kontakt mit anderen dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Die Kontrolle dieser Maßnahmen obliegt laut dem Schreiben den Vorgesetzten und zieht bei Verweigerung "dienstrechtliche Konsequenzen" nach sich. Die Regelung wurde – wie in der Mitteilung festgehalten – in Übereinstimmung mit dem Zentralbetriebsrat erstellt.

Bis Ende des Jahres solle ungeimpftes Personal jedenfalls sein monatliches Entgelt erhalten und werde nicht gekündigt. Dann werde "diese temporäre Maßnahme neu evaluiert", heißt es. Hafenecker schreibt: "Es ist aber zu befürchten, dass der ORF dann ab dem 1. Jänner 2022 für alle Ungeimpften diese dienstrechtlichen Maßnahmen ergreifen wird. Mit einem Wort: Bist du ungeimpft, ist beim ORF kein Platz für dich."

Das sei "nichts anderes als die klare Vorgabe des ORF, dass sich die Mitarbeiter zu impfen haben. Das ist durch keine bestehende gesetzliche Regelung gedeckt und ein Skandal. Besonders dramatisch ist aber auch, dass die Zentralbetriebsräte des ORF hier keinen Widerstand leisten und damit einmal mehr zeigen, auf welcher Seite sie stehen – auf jener der türkis-grünen Regierung." (red, 12.11.2021)