Um in die Universität Wien zu gelangen, braucht man nach wie vor einen 2,5G-Nachweis.

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Vor wenigen Tagen kündigte Rektor Oliver Vitouch an, dass an der Universität Klagenfurt künftig die 2G-Regel gilt. Zutritt bekommt man also nur mehr, wenn man einen Nachweis vorlegen kann, dass man geimpft oder genesen ist. An der Uni Wien hingegen hält man weiterhin an 2,5G fest – auch wenn die Regeln jetzt zum Teil verschärft werden.

Wie das Rektorat den Studierenden und Lehrenden am 11. November mitteilte, muss ab 15. November wieder eine FFP2-Maske getragen werden, und zwar sowohl im Lehr- als auch im Prüfungsbetrieb. Erst vor zwei Wochen war diese Regelung gelockert worden. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Personen, die vortragen oder sich zu Wort melden. Ebenso muss in Gängen, in der Unibibliothek, in den Lesesälen und Computerräumen eine Maske getragen werden.

Stichprobenkontrollen

Um in das Unigebäude zu kommen, muss nach wie vor ein 2,5G-Nachweis vorgewiesen werden können. Das bedeutet, dass man ein gültiges Zertifikat über eine Impfung, Genesung oder einen PCR-Test dabei haben muss. Diese Nachweise würden auch bei Eingängen oder innerhalb der Uni kontrolliert werden, heißt es. Allerdings nur stichprobenartig.

Diese Regelung gilt auch für Uni-Mitarbeiter. Lehrende werden zudem dazu angehalten, ein "Sitzplatztagebuch" zu führen, um die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern. Im Falle einer Infektion solle man 1450 verständigen.

Zusätzlich ruft die Uni Wien dazu auf, sich regelmäßig PCR zu testen, auch wenn man geimpft oder genesen ist. "Ein regelmäßiges Monitoring schützt Sie und andere", heißt es in der Mitteilung. An der Uni sind auch Abgabeboxen für das "Alles Gurgelt"-Angebot der Stadt Wien vorhanden. (van, 12.11.2021)