Medienmanager Wolfgang Fellner (Mitte) und sein Anwaltsteam: Kristina Venturini und Georg Zanger.

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Am Donnerstag bekannte sich "Österreich"/"Oe24"-Herausgeber Wolfgang Fellner am Straflandesgericht Wien der Üblen Nachrede schuldig und wurde daraufhin auch verurteilt, am Freitag hat Fellner dennoch volle Berufung angemeldet. Der Schriftsatz von Fellners Anwalt, Georg Zanger, liegt dem STANDARD vor. Fellner hatte in einem STANDARD-Artikel von Ende Mai behauptet, die Belästigungsvorwürfe seiner Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner seien "frei erfunden". Daraufhin klagte Wagner ihn erfolgreich wegen Übler Nachrede. Fellner wurde nicht rechtskräftig zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt, 30.000 davon unbedingt.

Die Berufung Fellners hat zur Folge, dass Richter Stefan Romstorfer sein Urteil umfassend in schriftlicher Form ausfertigen muss. Im Verfahren am Donnerstag kam Fellners Schuldgeständnis erst nachdem er mit einer Tonaufnahme Wagners konfrontiert worden war. Zuvor versicherte er mehrmals, die Behauptungen Wagners seien "frei erfunden". Zum Beispiel sagte er "unter Garantie", dass er den Begriff Schwitzkasten "sicher nicht" verwendet habe. Auch sei es "völlig undenkbar", dass er Wagner bei einem Abendessen 2015 fragte, ob er ihr Kleid aufzippen und reinschauen könne.

Fellner bekannte sich schuldig

Als Wagners Anwalt, Michael Rami, die Tonaufnahmen, vorlegte, zog sich Fellner mit seinen Anwälten, Kristina Venturini und Georg Zanger zur Beratung zurück. Zurück im Saal, stellte Fellner das Transkript der Tonaufnahmen außer Streit und gestand seine Schuld. Bei Wagner entschuldigte er sich, er habe sich nicht mehr an diese Aussagen erinnern können und diese nicht absichtlich falsch als frei erfunden bezeichnet. Aber er bleibe dabei, dass die Aussagen "grob aus dem Zusammenhang gerissen" seien und weder ehrenrührig seien noch sexuelle Avancen darstellen würden.

Die Ankündigung zur Berufung sorgte auf Social-Media für etliche Reaktionen. So rief etwa "ZiB 2"-Moderator Armin Wolf dazu auf, das Verfahren zu verfilmen.

Wagner ist nicht die einzige Frau, die Fellner sexuelle Belästigung vorwirft. Auch seine Ex-Mitarbeiterin Raphaela Scharf bekämpft ihre fristlose Entlassung, die ihr nach ihrer Behauptung, Fellner habe sie begrapscht, zugestellt worden war. Am Montag wurde Fellners Unterlassungsklage gegen Scharf erstinstanzlich abgewiesen. Er wollte ihr verbieten, die Vorwürfe zu artikulieren.

Eine weitere Ex-Mitarbeiterin, Angela Alexa, gab ihre Vorwürfe Mitte Oktober in einem Medienverfahren zu Protokoll. Eine weitere Zeugin sprach vor Gericht von einem "Poklapser" durch Fellner, 2016 zeigte eine weitere Frau Fellner an, da er sie in Paris sexuell belästigt und bedrängt haben soll. Fellner bestreitet alle Vorwürfe vehement, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. (Laurin Lorenz, 13.11.2021)