Die ÖVP hat ein Gutachten zu den Vorwürfen gegen Sebastian Kurz in Auftrag gegeben, konkret zu jener Verdachtslage, die der Anordnung zur Hausdurchsuchung zugrunde liegt. Das Ergebnis ist nicht ganz überraschend. In der Kurzfassung: Kurz ist ein Unschuldslamm. Keiner der gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat eine Berechtigung.

Man könnte auch sagen, es handle sich hierbei um ein bestelltes Gefälligkeitsgutachten. Damit haben sich aber weder Kurz noch der schlussfolgernde Anwalt Peter Lewisch einen Gefallen getan.

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Das Ergebnis des Gutachtens: Kurz ist ein Unschuldslamm.
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Lewisch verwendet für sein Gutachten das Briefpapier der Universität Wien, wo er Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie ist. Dieses Briefpapier soll den Anschein erwecken, eine Universität stünde hinter der Reinwaschung des ehemaligen Kanzlers. Lewisch hat dieses Gutachten aber als Privatperson erstellt, er wird zumindest indirekt von der ÖVP dafür bezahlt. Die Universität hat sich bereits dagegen verwahrt, dass ihr Name hierfür verwendet wird, und Lewisch hat eingeräumt, dass er eine Meldung über diese Nebenbeschäftigung "versehentlich" nicht vorgenommen habe.

Es ist genau diese Schlitzohrigkeit, die Kurz nicht gut dastehen lässt. Er lässt ein bestelltes Gutachten, dessen Inhalt und Schlussfolgerungen übrigens fragwürdig sind, an wohlmeinende Zeitungen verteilen und verweist dann selbst auf entsprechende Berichte in diesen Medien. Wenn er gegen aus seiner Sicht ungerechtfertigte Schritte der Justiz vorgehen will, könnte er dagegen Rechtsmittel ergreifen. Die Medien mit bestellten Gutachten zu füttern, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen – ja, das kann man machen. Aber das ist kein adäquates Mittel in einer juristischen Auseinandersetzung. Und wenn man bedenkt, worum es eigentlich geht, nämlich um Inseratenkorruption, also um Geld gegen gefällige Berichterstattung, ist die gewählte Vorgangsweise geradezu obszön. (Michael Völker, 14.11.2021)