Amazon muss künftig besser prüfen, ob Verkäufer nicht gefälschte Ware anbieten

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Internetnutzer sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig besser vor Betrug oder illegalen Inhalten wie Hassrede geschützt werden. Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten stimmten am Mittwoch einem Kompromiss für das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu, wie die slowenische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Mit dem Digital Services Act werde ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, damit der Verbraucherschutz erhöht werde und Online-Unternehmen mehr Rechtssicherheit hätten. Der DSA gehört mit dem Digital Markets Act zu einem großem Digitalpaket, das die EU-Kommission im Dezember vorgestellt hat.

Gegen Hassrede und Betrug auf Amazon

Der DSA beschäftigt sich eher mit gesellschaftlichen Fragen wie illegalen Inhalten und Empfehlungsalgorithmen, der DMA mit wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Bereits in der vergangenen Woche haben die EU-Staaten ihre Position zum DMA festgezurrt. Formell will der Rat der EU-Staaten kommende Woche Donnerstag sowohl seine DMA- als auch die DSA-Position bestätigen. Sobald sich auch das Europaparlament festlegt, können dann die Verhandlungen zwischen beiden Institutionen beginnen – voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission müssten künftig alle Online-Plattformen bestimmte Regeln beachten – die großen Anbieter aber deutlich mehr als die kleinen. Unter anderem müssten Online-Plattformen ihre Werbung und auch Empfehlungsalgorithmen transparenter machen. Illegale Inhalte wie Hassrede oder Missbrauchsdarstellungen müssten zügig entfernt werden. Zugleich sollten Nutzer die Möglichkeit zur Beschwerde haben. Marktplätze wie Amazon müssten die Anbieter auf ihrer Seite überprüfen, damit weniger gefälschte Ware im Netz landet. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sind empfindliche Strafen vorgesehen. (APA/dpa, 17.11.2021)