Gegen Sebastian Kurz wird unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der falschen Zeugenaussage ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Wien – ÖVP-Partei- und Klubobmann Sebastian Kurz ist am Donnerstag vom Nationalrat "ausgeliefert" worden. Die Erlaubnis zur weiteren Strafverfolgung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erfolgte einstimmig. Kurz war nach dem Rücktritt als Bundeskanzler und dem Wechsel in den Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt. Nun kann unter anderem wegen des Vorwurfs der Untreue und falschen Zeugenaussage wieder gegen ihn ermittelt werden.

Die Basis für den Beschluss war bereits am Dienstag im Immunitätsausschuss gelegt worden. Kurz selbst hatte wiederholt betont, an einer raschen Aufklärung interessiert zu sein. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Umfragen-/Inseratenaffäre beziehungsweise seiner Aussage im parlamentarischen U-Ausschuss wies er zurück, er habe sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen.

Auch bei FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz gab der Nationalrat sein Okay für Ermittlungen. Freiheitliche und Neos stimmten dagegen, sehen sie doch einen Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit des FPÖ-Mandatars. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verhetzung wegen eines Postings im Fall Leonie. (APA, 18.11.2021)