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Kroatien hätte den Tod der Sechsjährigen nie wirklich aufgearbeitet, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Zagreb/Luxemburg/Straßburg – Nach dem Tod eines afghanischen Mädchens, das nahe der kroatischen Grenze von einem Zug erfasst worden war, muss Zagreb den Angehörigen Entschädigung zahlen. Die Todesumstände der Sechsjährigen seien von den kroatischen Behörden unzureichend aufgeklärt worden, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag mit und hielt eine Verletzung des Menschenrechts auf Leben fest.

Die Familie hatte vor Gericht angegeben, sie habe im Jahr 2017 versucht, aus Serbien nach Kroatien einzureisen. Dort habe man Asyl beantragen wollen. An der Grenze hätten kroatische Beamte ihnen aber den Zutritt ins Land verwehrt und sie angewiesen, über Bahnschienen nach Serbien zurückzukehren. Dort sei das Mädchen schließlich von dem Zug erfasst und getötet worden.

Wegen der mangelhaften Aufklärung der Vorfälle, in die möglicherweise kroatische Polizisten verwickelt waren, und wegen weiterer Menschenrechtsverletzungen, die laut Gericht unter anderem bei der späteren Unterbringung der afghanischen Familie begangen wurden, muss Kroatien den Beschwerdeführern nun knapp 57.000 Euro Entschädigung zahlen.

Illegale Unterbringung von Minderjährigen

Über den Einzelfall hinaus relevant sind die Ausführungen des Urteils zu Push-Backs, also die illegale Zurückweisung von Menschen an den Grenzen durch Behörden. Angesichts verschiedener Berichte über das Verhalten der kroatischen Grenzbehörden hält der Gerichtshof die Schilderung der Beschwerdeführer für glaubhaft, sie seien nach dem Grenzübertritt von kroatischen Beamten zurück an die serbische Grenze gebracht worden. Ihre Versuche Asyl zu beantragen seien ignoriert worden. Hierin sieht der Gerichtshof eine verbotene Kollektivausweisung.

Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass es eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen kann, Minderjährige in Aufnahmeeinrichtungen mit gefängnisähnlichen Elementen unterzubringen. (APA, red, 18.11.2021)