Das Video vom Todesstutz ist noch immer auf krone.at zu sehen.

Foto: Screenshot/krone.at

Wien – Der Presserat hat krone.at für die Veröffentlichung eines Videos gerügt, auf dem zu sehen ist, wie eine junge Frau in den Tod stürzt. Damit verstoße die Onlinenachrichtenseite der "Kronen Zeitung" gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse, befand das Selbstkontrollorgan.

Der Beitrag "Türkische TikTokerin (23) in den Tod gestürzt", erschienen am 24. August 2021, beschreibt den im Zuge eines missglückten Drehs vorgefallenen Unfall. Zusätzlich ist das damals auf Twitter kursierende Video des Sturzes eingebettet. Dieses beanstandete ein Leser beim Presserat als verstörend.

Voyeurismus werde bedient

Auch wenn tödliche Unfälle von Influencerinnen und Influencern prinzipiell von öffentlichen Interesse seien, darf laut Senat 1 des Presserats der Persönlichkeitsschutz des Opfers nicht missachtet werden. Mit dem Beitrag sei aber genau das geschehen. Die Veröffentlichung der Aufnahmen verletzte die Menschenwürde und Intimsphäre der Gestorbenen und eigne sich dazu, die Trauerarbeit der Angehörigen massiv zu erschweren. Ein legitimes Informationsinteresse am Videomaterial habe nicht bestanden. Damit sei lediglich der Voyeurismus und das Sensationsinteresse gewisser Userinnen und User befriedigt worden, so die Entscheidung.

Der Presserat fordert krone.at auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten und empfiehlt eine Entfernung des nach wie vor in den Beitrag eingebetteten Videos. Die "Kronen Zeitung" nahm nicht am Verfahren teil und erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgans nicht an. (APA, 19.11.2021)