Arbeitsminister Martin Kocher (links) und Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP) bei der Pressekonferenz.

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Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) haben am Freitag der Wirtschaft für die Lockdownzeit eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. "Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", so Blümel. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.

Freistellung von Risikopersonen

Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnert Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. Ab Montag den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt.

Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt, erinnert Kocher. Der Minister "empfiehlt" Unternehmen Homeoffice zu nutzen.

ORF

Ausfallbonus bis März 2022

Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Millionen Euro statt bisher 1,8 Millionen. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 700 Mio. Euro im Monat.

Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal 12 Mio. Euro, statt wie bisher 10 Mio. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Die Kosten der Maßnahme sind noch offen.

Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2.000 Euro. Die Maßnahme kostet 100 Mio. Euro pro Monat.

Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben, kündigte Blümel an. (APA, red, 19.11.2021)