Ab Montag muss der Handel bis Mitte Dezember zubleiben. Am Samstag zuvor nutzten noch viele den letzten Einkaufstag für eine Shoppingtour etwa in der Wiener Innenstadt.

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Ganz Österreich geht wieder in den Lockdown. Nachdem die Einschränkungen für eine Woche lang nur Ungeimpfte getroffen haben, müssen ab Montag alle daheimbleiben – unabhängig von ihrer Immunisierung. Darauf haben sich Ende vergangener Woche die Landeshauptleute mit der Regierung geeinigt.

Frage: Warum ist Österreich ab Montag erneut in einem harten Lockdown?

Antwort: In den vergangenen Tagen und Wochen jagte ein Negativrekord den nächsten. Täglich wurden tausende Neuinfektionen mit dem Coronavirus verzeichnet. Am Sonntag wurden 14.042 Ansteckungen in nur 24 Stunden gemeldet. Mittlerweile liegt auch österreichweit die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner über der Tausendermarke: Am Sonntag betrug sie 1.086. Diese Zahlen spiegeln sich auch in den Spitälern wider. Fast 3.000 Menschen müssen wegen einer Covid-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, 528 davon auf einer Intensivstation. Um die heftige vierte Welle zu brechen, drängen Expertinnen und Experten auf eine Kontaktreduktion von 30 Prozent. Diese konnte in der Vergangenheit nur durch einen Lockdown erreicht worden.

Frage: Was gilt ab Montag, und wie lange bleibt Österreich nun im Lockdown?

Antwort: Ab Montag gilt ein genereller Lockdown für alle – das heißt: Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte, Genesene sowie Ungeimpfte. Geplant ist die Maßnahme österreichweit für 20 Tage. Nach zehn Tagen wird evaluiert, und spätestens am Sonntag, dem 12. Dezember, soll der generelle Lockdown enden. In Oberösterreich soll die Maßnahme bis 17. Dezember dauern, wie Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) bekanntgab.

Frage: Ist ab Montag alles geschlossen?

Antwort: Prinzipiell ja. Ausnahmen gibt es – wie immer – etwa im Handel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Abgesehen von Kantinen in Betrieben oder Kranken- und Kuranstalten bleibt die Gastro zu. Nur das Abholen von – verschlossen verkauften – Speisen und Getränken sowie Lieferdienste sind gestattet. Im Umkreis von 50 Metern von Gaststätten gilt wieder Konsumationsverbot. Gäste, die vor Inkrafttreten des Lockdowns bereits in einem Hotel eingecheckt haben, dürfen bis zum Ende des gebuchten Aufenthaltes bleiben. Wer aus beruflichen Gründen oder zur Befriedigung eines "dringenden Wohnbedürfnisses" ein Hotelzimmer benötigt, darf weiterhin einziehen.

Frage: Wann darf man noch aus dem Haus?

Antwort: Die eigenen vier Wände dürfen nur aus den von vergangenen Lockdowns bekannten Gründen verlassen werden. Darunter fällt etwa: die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens – etwa das Einkaufen –, der Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen, die Versorgung von Tieren, um sich die Füße zu vertreten, dem Job oder der Ausbildung nachzugehen.

Frage: Wen darf man privat noch treffen?

Antwort: Erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt wohnenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nichtphysischer Kontakt gepflegt wird. An den Treffen dürfen nur ein Haushalt plus eine Person aus einem anderen Haushalt teilnehmen. Ein Beispiel: Eine Frau, die in einer Wohnung mit ihrem Freund wohnt, kann ein sehr eng befreundetes Paar mit Kindern, das in einem anderen Haushalt lebt, treffen. Der Freund darf aber nicht gleichzeitig dabei sein.

Frage: Darf man die Bundesländergrenzen für ein Treffen verlassen?

Antwort: Die Regelungen für Private gelten unabhängig der Bundesländergrenzen. Eine Tochter, die in Wien wohnt, kann also auch die Eltern in Linz besuchen – und umgekehrt.

Frage: Was gilt bei der Ein- und Ausreise?

Antwort: Bei der Ausreise gelten die Bestimmungen des Ziellandes. Für die Einreise nach Österreich ist ein 2,5G-Nachweis nötig – Antigen- und Antikörpertest verlieren ihre Gültigkeit. Ausgenommen davon sind Pendler, die aus beruflichen, schulischen oder familiären Gründen die Grenze passieren: Für sie gilt weiter der 3G-Nachweis. Aber: Die bisher privilegierte Dauer von PCR-Tests von sieben Tagen für Pendler wird auf eine Gültigkeit von 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig. Der Ninja-Pass gilt für Schulpflichtige als Nachweis in der Woche, in der die Testintervalle eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche und (sofern eine Testung unverzüglich nach der Einreise sichergestellt ist) am Montag der darauffolgenden Woche.

Frage: Wie sind Besuche im Spital oder in Pflegeheimen geregelt?

Antwort: Besucher benötigen einen 2G-Nachweis sowie zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test. In Spitälern ist pro Patient ein Besucher pro Woche erlaubt, Minderjährige und Unterstützungsbedürftige dürfen zwei Besuche pro Tag empfangen. In Pflegeheimen sind ebenfalls zwei pro Tag erlaubt.

Frage: Kann man noch Sport machen?

Antwort: Breiten- und Amateursport kommt zum Erliegen. Die Nutzung von Sportstätten im Freien ist nur Haushaltszugehörigen oder "engsten" Bezugspersonen gemeinsam gestattet. Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist Skifahren mit Seilbahn-Unterstützung nun doch möglich. Körperliche Erholung im Freien bleibt auch erlaubt.

Frage: Wer muss ins Homeoffice?

Antwort: Die Bundesregierung hat eine Empfehlung abgegeben, dass – sofern dies möglich ist – alle Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von daheim aus arbeiten lassen sollen. Im Bundesdienst wird dies umgesetzt.

Frage: Was gilt, wenn man nicht im Homeoffice arbeiten kann?

Antwort: Wer weiterhin vor Ort arbeitet, für den gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. In Wien gilt 2,5G, da wird nur noch ein PCR-Test akzeptiert. Außerdem muss wieder FFP2-Maske getragen werden.

Frage: Wie geht es in den Schulen weiter?

Antwort: Die Schulen bleiben offen. Neu ist, dass der Unterricht in diesem Lockdown vor Ort stattfindet. Es gibt also diesmal kein Distance-Learning. Aber: Kinder und Jugendliche, die aus Sorge vor einer Ansteckung zu Hause bleiben wollen, können das auch – ohne ärztliches Attest. Die Regierung und Landeschefs appellieren an die Bevölkerung, "dort, wo es möglich ist", daheim zu bleiben. Für diese Kinder soll es "Lernpakete" geben. In der Schule gelten strenge Schutzmaßnahmen: In allen Schulstufen muss im gesamten Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen Maske getragen werden. In den Oberstufenklassen gilt eine generelle FFP2-Masken-Pflicht.

Frage: Sind die Kindergärten offen?

Antwort: Auch Kindergärten bleiben während des Lockdowns geöffnet. Aber auch hier gilt der Appell der Regierung: Wer kann, soll die Kinder zu Hause betreuen.

Frage: Und was ist mit den Hochschulen?

Antwort: Für die Hochschulen gibt es keine bundesweiten Vorgaben. Zu einem großen Teil stellen diese aber von selbst auf Distance-Learning um – Ausnahmen sind Lehrveranstaltungen, bei denen dies nicht möglich ist, etwa im Labor.

Frage: Was kommt nach dem generellen Lockdown?

Antwort: Ab dem 13. Dezember soll es bundesweit – mit der Ausnahme von Oberösterreich – wieder zum Lockdown für Ungeimpfte kommen, wie er schon in der vergangenen Woche gegolten hat. Auch das kündigte die Regierung an. Dann soll Österreich wieder aufsperren, Gastronomie, Handel, Dienstleister und Co allerdings nur von Geimpften und Genesenen genutzt werden können. (Oona Kroisleitner, Steffen Arora, 21.11.2021)