Die Feuerwehr war nach dem Hubschrauberabsturz im Einsatz.

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Wiener Neustadt – Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat nach dem Hubschrauberabsturz in der niederösterreichischen Statutarstadt die Obduktion des verstorbenen 50-jährigen Piloten angeordnet. Wie Behördensprecher Erich Habitzl am Dienstag auf Anfrage zudem mitteilte, dauerten die Ermittlungen der Flugunfallkommission und des Landeskriminalamts weiter an. Ein Helikopter von Ex-Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner, der zum Unglückszeitpunkt selbst nicht an Bord war, war am Sonntag beim Landeanflug auf den Flugplatz Wiener Neustadt Ost abgestürzt.

Zwischenbericht liegt vor

Während der umfangreiche Report der Flugunfallkommission noch längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte, lag bereits ein Zwischenbericht des Landeskriminalamts zu den Geschehnissen vom Sonntagnachmittag vor. Dieser basiert laut Habitzl "auf ersten Ermittlungsergebnissen" und unter anderem auf Zeugenaussagen und lasse noch keine Rückschlüsse auf die Absturzursache zu. Weitere Details zu dem Bericht nannte der Sprecher nicht.

Der Helikopter hatte am Sonntag nach dem Absturz gegen 16.45 Uhr zu brennen begonnen. Die Feuerwehr löschte die Flammen. Für den Piloten aus Kärnten kam jede Hilfe zu spät. Haselsteiner, der Eigentümer des Hubschraubers vom Typ Bell 429 GlobalRanger, befand sich nicht im Fluggerät. Der Unternehmer und ehemalige Politiker war laut der Tageszeitung "Kurier" kurz zuvor am Semmering ausgestiegen und zeigte sich in einer Reaktion "völlig geschockt und fertig".

Wolkendurchstoßverfahren in Diskussion

Beim Landeanflug herrschte in Wiener Neustadt Nebel. Nicht zuletzt deshalb startete eine mediale Diskussion über ein Wolkendurchstoßverfahren nach Instrumentenflugregeln, das sogenannte IFR-Cloudbreaking Procedure, über das am Dienstag "Kurier" und "Österreich" berichteten. Dieses Regulativ war für die Flugplätze in Wiener Neustadt und Bad Vöslau (Bezirk Baden) zuerst umgesetzt, im Juli aber gestoppt worden, wie das Büro von Klimaschutz-Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) dem "Kurier" mitteilte. Gesprochen wurde von einer Überarbeitung.

Nach Angaben der Austro Control ändert das Cloudbreaking Procedure aber nichts daran, dass am Ende im Sichtflug gelandet werden müsse. Beim Absturz am Sonntag hätte es daher "keinen Unterschied gemacht", wurde im "Kurier" betont. (APA, 23.11.2021)