Der zuständige Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

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Wien – Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher werden auch in den Jahren 2022 und 2023 in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen sein. Die entsprechende Verordnung soll in den nächsten Tagen dem Hauptausschuss des Nationalrats für die bis Ende des Jahres erforderliche Zustimmung zugeleitet werden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe sind seit 2010 nach dem ASVG krankenversichert, bekommen eine E-Card und Zugang zu allen zugehörigen Gesundheitsleistungen. Das alte System der "Sozialhilfekrankenscheine" wurde damals abgelöst. Allerdings wurde nach dem Auslaufen einer zugehörigen Bund-Länder-Vereinbarung Ende 2016 eine neue Verordnung notwendig, die nun erneut verlängert wurde.

"Sozialpolitischer Fortschritt"

"Die Einführung der Krankenversicherung für alle Mindestsicherungsbezieher im Jahr 2010 war ein bedeutender sozialpolitischer Fortschritt", erklärte Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Er freue sich, dass erstmals eine Verlängerung um gleich zwei Jahre gelungen sei: "So schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Betroffene – das ist gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig."

2019 und 2020 waren im Durchschnitt jeweils mehr als 70.000 Mindestsicherungs- beziehungsweise Sozialhilfeempfänger zur gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. (APA, 23.11.2021)