Prinz Ernst August von Hannover erschien nicht im Oberlandesgericht Linz.

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Linz – Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen Prinz Ernst August von Hannover das Urteil des Erstgerichts bestätigt. Der Welfenprinz hatte nach einem Ausraster im Almtal am Landesgericht Wels zehn Monate bedingte Haft ausgefasst. Die damals ebenfalls verhängten Weisungen hob das OLG allerdings auf. Der Prinz, der nicht persönlich zur Verhandlung erschienen war, darf sich damit rechtskräftig wieder an seinem Wohnsitz in Grünau aufhalten.

Privatbeteiligtenzusprüche noch nicht bezahlt

Er wolle ein "weiteres Medienspektakel" vermeiden, ließ der Welfe das Gericht schriftlich wissen, warum er nicht persönlich anwesend sei. Anwalt Otto Dietrich führte zum Nichterscheinen seines Mandanten zudem an, dass dieser Hochrisikopatient sei und Corona-bedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden wolle. Sein Gesundheitszustand habe sich aber stark gebessert. "Er möchte seine Ruhe haben und sich seiner Genesung widmen."

Die Privatbeteiligtenzusprüche von dreimal 500 Euro wurden noch nicht bezahlt. Dietrich kann sich hier eine Diversion vorstellen, die Oberstaatsanwaltschaft lehnt das aber ab, einerseits weil es sich "um eine Reihe von Tathandlungen zu verschiedenen Zeitpunkten" handle, andererseits aus generalpräventiven Gründen.

Die Vorwürfe

Der 67-Jährige war im März schuldig gesprochen worden, sich im Juli 2020 mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt zu haben. In dieser Verfassung habe er in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und mit einem Verkehrszeichen eine Scheibe eingeschlagen. Wäre er nüchtern gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Fünf Weisungen

Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zehn Monaten bedingter Haft. Darüber hinaus erhielt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers fünf Weisungen: So hätte er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen dürfen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland-Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalterfamilie dieser Gebäude aufnehmen und keinen Alkohol trinken dürfen. Zudem sollte er eine Psychotherapie machen.

Auf die Weisungen – vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen – hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco empört reagiert. Er berief gegen das Urteil – sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafhöhe – und legte Beschwerde gegen die Weisungen ein.

Begründung des Gerichts

Der Richtersenat am OLG sah keinen Grund, an dem erstinstanzlichen Urteil zu rütteln und gab der Berufung des Welfen nicht Folge. Es bleibt damit bei zehn Monaten bedingt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es der Prinz zu allen Tatzeiten nicht nur Tabletten eingenommen, sondern auch Alkohol konsumiert hatte. Es hätte ihm klar sein müssen, dass das zu unerwünschten Wechselwirkungen führen kann.

Allerdings erging der Beschluss, dass die Weisungen aufgehoben werden. Damit darf Ernst August nun unter anderem wieder seinen Hauptwohnsitz betreten. Rein juristisch hätte er auch in den vergangenen Monaten dort auftauchen dürfen, weil die zuvor gültigen vorläufigen Weisungen bereits im Sommer vom OLG aufgehoben worden waren. Er soll aber nie dort gewesen sein, hieß es in der Verhandlung.

Weitere Rechtsangelegenheiten

Generell ist der Adelige an der juristischen Front derzeit stark beschäftigt: Neben dem Berufungsprozess in Linz liegt beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht noch seine Beschwerde gegen ein vorläufiges Waffenverbot, das er nach den Vorfällen in Grünau ausgefasst hat.

Ein Prozess am Donnerstag in Hannover, zu dem er persönlich erscheinen muss, ist laut Berichten deutscher Medien vertagt worden. Dort streitet Ernst August mit seinem Sohn, dem gleichnamigen Erbprinzen, um das Schloss Marienburg.

Das Oberhaupt der Welfen will die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt er seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung an seinen Sohn infolge "groben Undanks".

Ursprünglich hatte der 38-Jährige die ehemalige Sommerresidenz der Welfen wegen der hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft angehäuft hatte, für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt. (APA, red, 24.11.2021)