Die geplante Änderung betrifft Mieter einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption, die ihren Mietvertrag nach dem 30. März 2012 unterschrieben haben.

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Im Zuge der Steuerreform will die türkis-grüne Bundesregierung auch eine steuerliche Erleichterung für Menschen umsetzen, die ab kommendem Jahr eine Genossenschaftswohnung per Kaufoption erwerben. Konkret soll der sogenannte Vorsteuerberichtigungszeitraum wieder von 20 auf zehn Jahre verkürzt werden. Der Zeitraum legt fest, wie lange eine Immobilie steuerpflichtig vermietet werden muss, damit für die Errichtung eine gänzliche Rückerstattung der Vorsteuer möglich ist. Die 20-Jahres-Frist galt seit 1. April 2012 für ab diesem Zeitpunkt neu errichtete bzw. neu vermietete Immobilien und wurde damals im Zusammenhang mit der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) eingeführt.

Die Regelung wird demnächst also zehn Jahre alt und damit auch die Mietverträge der seit damals neu in ihre Wohnungen eingezogenen Mieterinnen und Mieter. Und diese bekommen damit auch erstmals die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgelegte Kaufoption eingeräumt. (Die Möglichkeit, schon nach fünf Jahren zu kaufen, gibt es erst seit 2019 für neue Mietverträge.) Würde man als Mieter die Option ohne diese neue Regelung ab April 2022 ziehen, könnte man sich die Umsatzsteuer nur zur Hälfte zurückholen (anstatt zur Gänze). Um das zu verhindern, wird die Frist durch die anstehende Steuerreform wieder auf zehn Jahre verkürzt. Den dadurch eintretenden Steuerausfall beziffert das Finanzministerium für die Jahre 2023 bis 2025 mit insgesamt 30 Millionen Euro.

Zeitliche Diskrepanz

Allerdings: In Kraft treten wird die Steuerreform geplantermaßen erst mit 1. Jänner 2023. Da wird sich also eine zeitliche Diskrepanz auftun. "Das müsste sinnvollerweise um ein Jahr vorgezogen werden", meint deshalb FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl. Herwig Pernsteiner, Vizechef des Verbands der Gemeinnützigen, hielte eine Änderung per 1. April 2022 auch für logisch, weist aber darauf hin, dass die meisten Eigentumsübertragungen ohnehin zum Jahreswechsel stattfinden.

Für SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher ist die Verkürzung ein Fehler. "Anstatt die galoppierenden Mieten zu stabilisieren, setzt die Regierung Anreize, Objekte dem gemeinnützigen Wohnungskreislauf zu entziehen." (Martin Putschögl, 25.11.2021)