Karlsruhe – Eine dem früheren deutschen Kanzler Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an seine Witwe Maike Kohl-Richter. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Die Richterinnen und Richter bestätigten damit ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018, es ist somit rechtskräftig. Möglich bleibt nur noch eine Verfassungsbeschwerde.
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Schwan hatte ursprünglich Kohls Memoiren verfasst und dafür lange, vertrauensvolle Gespräche mit dem Ex-Kanzler geführt.
Zitatfragen
Die Memoiren sollten vier Bände umfassen. Vor dem letzten zerstritten sich aber die beiden Männer, fasst der "Spiegel" zusammen. Schwan habe dann 2014 eigenmächtig das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" veröffentlicht und dafür heikle Zitate aus den vorangegangen Gesprächen verwendet. Kohl habe diese aber nie zur Veröffentlichung freigegeben, lautete der Vorwurf. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln dem Ex-Kanzler daher 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen. (APA, dpa, red, 29.11.2021)