Die SPÖ-Justizsprecherin kündigt einen parlamentarischen Antrag in der Causa an.

Foto: imago images/SEPA.Media

Wien – Angesichts der jüngsten Aufregung über die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher im Zusammenhang mit den Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP plädiert die SPÖ für gesetzliche Änderungen. Justizsprecherin Selma Yildirim schlägt vor, dieses Amt der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen.

Die Unabhängigkeit der Justiz müsse "oberste Handlungsmaxime" sein, betonte Yildirim in einer Aussendung – und befürchtete, dass durch das Agieren der aktuellen Rechtsschutzbeauftragten "genaue diese Unabhängigkeit in den aktuellen Korruptionsermittlungen leiden" könnte. Für Yildirim ist es "inakzeptabel, wenn bei einer Amtsträgerin auch nur der Ansatz von Parteilichkeit entsteht". Sie fordert daher, das Amt der Rechtsschutzbeauftragten der parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen. Bestellung und Abberufung müssten transparent geregelt werden. Und sinnvoll wäre eine Bündelung als Organisationseinheit im Parlament, kündigte die SPÖ-Justizsprecherin einen Antrag an.

Rechtsschutzbeauftragte kritisierte WKStA-Vorgehen

Aicher hatte Ende Oktober harsche Kritik an Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus Österreich und an den dort stattgefundenen Razzien im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Sie sah hier "eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten" und ortete auch Fehlverhalten der WKStA in anderen Fällen.

Große Aufregung verursachte es, dass sie sich – wie in der Vorwoche bekannt wurde – bei ihren medialen Angriffen von der Kanzlei Ainedter beraten ließ, die auch zwei von der WKStA beschuldigte ÖVP-Politiker vertritt. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) kündigte daraufhin an, Aicher zu einem Gespräch zu laden; der Termin dafür wird derzeit koordiniert. Einfach abberufen werden kann die im April 2021 auf drei Jahre bestellte Aicher nicht, sie könnte allenfalls nur selbst auf die Funktion verzichten.

Jobwechsel

Die Anwaltskanzler Ainedter & Ainedter freute sich unterdessen über einen besonderen Neuzugang. Die frühere Oberstaatsanwältin in der WKStA und zuletzt in der Generalprokuratur tätige Linda Poppenwimmer habe sich von der Justiz karenzieren lassen und werde jetzt in der Kanzlei tätig sein, wurde Dienstag in einer Aussendung bekanntgegeben.

Sie habe "schweren Herzens erkennen" müssen, "dass die staatsanwaltschaftliche Arbeit zunehmend durch ein vergiftetes und von Freund/Feind-Denken bestimmtes Klima überlagert wird", wird die frühere Richterin und Staatsanwältin zitiert. Als Gründe führte sie "massive Zerrissenheit innerhalb der Strafjustiz" an, zudem "eine ausufernde Anzeigen-Unkultur, aber auch eine mediale und politische Vereinnahmung der Justiz von verschiedenen Seiten". Sie könne "in der Justiz unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr guten Gewissens mit der notwendigen persönlichen Überzeugung dienen", erklärte Poppenwimmer laut der Kanzlei-Aussendung ihren Wechsel. (APA, 30.11.2021)