Manfred Ainedter verkündete einen Neuzugang seiner Kanzlei, was medienwirksam zum Angriff auf die Justiz genutzt wurde.

Foto: APA/Schlager

Der Wechsel der WKStA-Oberstaatsanwältin Linda Poppenwimmer in die Kanzlei Ainedter & Ainedter sorgt weiter für Aufregung. Vor allem weil sich Poppenwimmer in einer Pressemitteilung der Kanzlei öffentlichkeitswirksam über ihre Sicht auf die Justiz ausließ. Sie könne selbiger nicht mehr "dienen", weil die "staatsanwaltschaftliche Arbeit zunehmend durch ein vergiftetes und von Freund-Feind-Denken bestimmtes Klima überlagert" werde, ließ sie wissen. Das Pikante an ihrer Kritik: Poppenwimmer ist noch bis 15. Dezember aktiv in der Justiz, ab dann wird sie für ein Jahr karenziert, um quasi auf der anderen Seite, in einer Anwaltskanzlei, zu dienen. "Exotisch" sei das, sagen Justizkenner – und sie dürften recht haben.

Zuständig für Poppenwimmers Karenzierung ist die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Dort will ein Sprecher zum konkreten Fall nichts sagen, er verweist nur auf das Beamtendienstrechtsgesetz, in dem es heißt: "Karenzurlaub kann gewährt werden, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen." Solche habe es nicht gegeben. Dem Vernehmen nach war der Dienstbehörde zum Zeitpunkt der Genehmigung der Karenzierung nicht bekannt, wohin Poppenwimmer wechseln wolle.

Justizschelte ohne Konsequenzen

Innerhalb der Justiz schlagen die Wellen der Empörung trotzdem hoch. Die Vereinigung der Staatsanwälte verkündete in einer Aussendung: "Wogegen wir uns jedoch wehren, sind unsachliche Angriffe und Unterstellungen, wobei insbesondere der Vorwurf politisch motivierten Handelns unser Selbstverständnis tief erschüttert." Ob die Äußerungen der Staatsanwältin disziplinarrechtliche Folgen zeitigen werden, wie da und dort vermutet? Offenbar nicht. Dem Vernehmen nach sind auch die Experten im Justizministerium der Rechtsansicht, dass Poppenwimmers Justizschelte noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung liege.

Das Justizministerium verwies auf Anfrage des STANDARD auf die Zuständigkeit der OStA Wien für die Karenzierung, während der die Person "selbstverständlich nach ihrem Wechsel weiterhin dem Amtsgeheimnis" unterliege.

Ziemlich beste Freunde

Das ist insofern von Relevanz, als die Kanzlei Ainedter auch für Beschuldigte in Causen tätig ist, in denen die WKStA ermittelt. Poppenwimmer war einst Richterin, wechselte im Jänner 2017 zunächst zur Staatsanwaltschaft Wien, im Juli 2019 "gemeinsam" mit den Eurofighter-Ermittlungen zur WKStA. Die hatten das Verhältnis zwischen WKStA und Vorgesetzten zum Kippen gebracht, was das Transkript einer Dienstbesprechung vom 1. April 2019 zeigte. Poppenwimmer soll sich auch in der WKStA mit dieser Causa beschäftigt haben, dem Vernehmen nach war sie mit einer Art von "Fehlersuche" beschäftigt. Vor kurzem wurde ein Großteil der Causa eingestellt.

Vor sechs Monaten wechselte die Juristin erneut, sie wurde der Generalprokuratur dienstzugeteilt. Dem Vernehmen nach machte sie sich Hoffnungen auf eine Karriere in der Behörde. Dort war auch Gabriele Aicher tätig gewesen, bevor sie zur Rechtsschutzbeauftragten ernannt worden war. Ainedter hatte Aicher, mit der er seit Jahren freundschaftlich verbunden ist, bei der Erstellung einer Pressemitteilung beraten. In der hatte sich Aicher kritisch über die WKStA ausgelassen. Aicher und Poppenwimmer sollen dem Vernehmen nach gut befreundet sein. (Fabian Schmid, Renate Graber, 1.12.2021)