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Die neue Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich nimmt Bitpanda stärker in die Pflicht. Internationale Konkurrenten wie der Schweizer Anbieter Bity werden von der Reform profitieren.

Foto: Reuters / Arnd Wiegmann

Österreich prescht mit der neuen Besteuerung von Kryptowährungen international vor. Die Reform schafft erstmals klare Regeln im Umgang mit digitalen Währungen, sorgt aber gleichzeitig für Unverständnis. Denn im Gegensatz zu internationalen Konkurrenten müssen österreichische Plattformen die Steuer künftig selbst berechnen. Auch die geplante rückwirkende Besteuerung von Altvermögen löst Ärgernis aus.

Bisher unterlagen Gewinne mit Bitcoin oder Ethereum der Einkommenssteuer. Wer seine Assets verkaufte, musste bis zu 55 Prozent Steuer abführen. Allerdings galt – so wie bei Gold – eine einjährige Spekulationsfrist. Wer die Kryptowährungen erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte, musste gar keine Steuern zahlen.

Künftig wird auf Gewinne die Kapitalertragssteuer (KESt) fällig. Damit unterliegen Kryptoassets so wie Aktien einem fixen Steuersatz von 27,5 Prozent. Für Investoren, die mit Bitcoin spekulieren, fallen ab 1. März 2022 also weniger Steuern an. Dazu kommt ein weiterer, wesentlicher Vorteil: Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen sind künftig steuerfrei.

Zwei Sonderbestimmungen

Für Unmut sorgen allerdings zwei Sonderbestimmungen im Gesetz: Die neue Besteuerung soll für alle Kryptoassets gelten, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden. Wer im Frühjahr im Vertrauen auf die Behaltefrist investiert hat, wird nun rückwirkend steuerpflichtig, auch wenn die Assets erst nach mehr als einem Jahr wieder verkauft werden. Derzeit läuft eine Petition gegen die Regelung, auch der Verfassungsgerichtshof wird sich früher oder später damit auseinandersetzen.

Erfolgversprechend ist das aus Sicht von Marco Thorbauer, Rechtsanwalt bei Schönherr, allerdings nicht: "Bei einer steuerlichen Rückwirkung stellt sich immer die Frage, ob sie verfassungsrechtlich überhaupt erlaubt ist."

In der Vergangenheit habe der Verfassungsgerichtshof ähnliche Regelungen aber als zulässig erachtet – etwa bei der Abschaffung der Behaltefrist für Aktien oder bei der Immobilienertragssteuer. "Das Ministerium hat sich bei der Umsetzung der neuen Regelung natürlich Gedanken darüber gemacht", sagt Tobias Hayden, Associate bei Schönherr. "Das Risiko, eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof zu verlieren, ist daher groß."

Bitpanda in der Pflicht

Um die Besteuerung effektiv durchsetzen zu können, werden österreichische Plattformen wie Bitpanda künftig dazu verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen. "Das ergibt für den Fiskus und für viele Anleger natürlich Sinn", sagt Christian Oberkleiner, Steuerberater und Partner bei TPA. "Allerdings ist das ein großer Standortnachteil für österreichische Plattformen, die damit insbesondere für ausländische Anleger weniger attraktiv werden könnten."

Zum einen sei mit der steuerlichen Erfassung ein enormer Verwaltungsaufwand für österreichische Plattformen verbunden. Problematisch sei, dass Anschaffungskosten teilweise nur schwer berechnet werden können – vor allem dann, wenn Kryptoassets von anderen Plattformen überwiesen werden.

Dazu kommt, dass sowohl inländische als auch ausländische Kunden überlegen, ihr Kryptovermögen auf andere ausländische Plattformen zu übertragen, ergänzt TPA-Steuerberater Christoph Rommer. Österreich sei eines der ersten Länder, die Kryptoplattformen zum Steuerabzug verpflichten. "Bitpanda ist praktisch der einzige Global Player, der sich damit auseinandersetzen muss", sagt Rommer.

Meldung der digitalen Geldbörse

Aktuell sei Österreich mit der Kryptobesteuerung ein internationaler Vorreiter. Aus Sicht von Hayden wäre es jedoch sinnvoller, auf den geplanten Informationsaustausch auf EU-Ebene zu warten. Ein entsprechender Richtlinienentwurf soll kommendes Jahr veröffentlicht werden.

Ähnlich wie bei einem Kontenregister muss dann gemeldet werden, wer auf welcher Plattform eine digitale Geldbörse besitzt. Mit der EU-Regelung werde man die österreichischen Vorgaben, etwa die Definition von Kryptoassets, ohnehin wieder anpassen müssen.

Am Markt herrscht derzeit große Unsicherheit. "Tagtäglich rufen Leute an und fragen, wie es weitergeht und was sie am besten tun sollen", erzählt Kryptospezialist Rommer. Ähnliches kann auch Anwalt Thorbauer berichten. Er rechnet damit, dass wegen des Informationsaustausches und des Steuerabzugs durch inländische Anbieter für das vergangene Jahr eine Welle an Selbstanzeigen auf die Finanzverwaltung zurollt. Dort bereite man sich schon darauf vor.

Bei aller Kritik hat die geplante Reform laut Steuerberater Rommer aber auch deutliche Vorteile. Neben dem niedrigeren Steuersatz bringt die Neuregelung etwa die Möglichkeit, steuerfrei zwischen Kryptoassets zu tauschen, sagt Oberkleiner.

Ein weiterer Vorteil der Reform: Bestimmte Verluste und Gewinne können künftig zwischen Kryptowährungen und Aktien gegengerechnet werden. "Das ist für viele sehr viel wert", sagt Rommer. (Jakob Pflügl, 2.12.2021)