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Wieder einmal steht Facebook massiv in der Kritik.

Foto: AP

150 Milliarden Dollar: So viel Schadenersatz fordern Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar von Facebook. Der Grund: Der Konzern habe Fake-News und extremistische Positionen so sehr in die Newsfeeds von Nutzerinnen und Nutzern gelenkt, dass das zu realer Gewalt geführt habe. Dafür haben die Geflüchteten Klagen in den USA und in Großbritannien eingereicht.

Facebook ist in Myanmar bei weitem die populärste Webseite. Die "New York Times" schrieb 2018 etwa, dass viele Menschen in dem Land die Plattform mit dem gesamten Internet verwechseln würden. Die dortige Militärregierung, die auch vor dem Putsch Anfang des Jahres enorm mächtig war, weiß das: Sie nutzte das soziale Medium in der Vergangenheit massiv, um Stimmung gegen die Bevölkerungsgruppe zu machen. Dadurch seien auch Menschenrechtsverletzungen legitimiert worden.

"Bestie" Facebook für Fluchtbewegung verantwortlich

UN-Sonderberichterstatterin Yanghee Lee bezeichnete deswegen 2018 Facebook als "Bestie", die "nicht mehr das ist, wozu es gedacht ist". In einem damaligen Bericht kamen UN-Beobachter bereits zum Schluss, dass die Plattform maßgeblich für die Fluchtbewegung von Rohingya verantwortlich sei.

Die meisten Inhalte würden ungeprüft verbreitet, Facebook habe zu der Verbitterung und dem Konflikt im Land beigetragen, sagte damals der Vorsitzende der Untersuchungskommission, Marzuki Darusman. Und das seit Jahren – in der Klage der Rohingya-Flüchtlinge selbst werden beispielsweise alte Postings zitiert, darunter eines von 2013, bei dem ein User schreibt: "Wir müssen sie bekämpfen wie Hitler die Juden."

Facebook gestand Missstände ein

Auch der "Guardian" kam in einer Analyse zu dem Schluss, dass durch die Plattform tausenden Nationalisten, die sich gegen die Rohingya aussprachen, Platz geboten wurde. Dabei wurden auch Fake-News verbreitet, beispielsweise dass in Moscheen Waffen gelagert würden.

Das gab Facebook Ende 2018 schließlich selbst zu. Die Plattform schrieb in einem Blogeintrag, in dem sie auf den UN-Bericht verwies: "Wir stimmen zu, dass wir mehr tun können und sollten."

Offenbar mit wenig Erfolg: Die NGO Global Witness kam im Juni 2021 zu dem Ergebnis, dass die Plattform immer noch, auch heutzutage, in Myanmar Inhalte verbreiten würde, die gegen die eigenen Regeln verstoßen. So wurden bei einer Untersuchung gewaltverherrlichende Inhalte empfohlen, nachdem man Beiträge eingesehen hatte, die den Putsch der Militärregierung Anfang 2021 positiv kommentieren.

Moderation fehlt

Die Problematik dürfte darin liegen, dass zu wenige Teile der Belegschaft sich mit Entwicklungs- und Schwellenländern befassen. Die Whistleblowerin Frances Haugen, die anderswo ähnliche Entwicklungen befürchtet, warnte vor Facebooks begrenzter Moderation in Ländern außerhalb der USA und der EU. In den von ihr geleakten Facebook-Files wird unter anderem nahegelegt, dass das Unternehmen Gewalt in Myanmar oder auch Äthiopien nicht ausreichend verhindern konnte, weil es nicht genug Mitarbeiter hat, die die lokalen Sprache sprechen. Somit werden die Inhalte nicht aktiv von Menschen moderiert – und können sich verbreiten, obwohl sie gegen die Regeln verstoßen.

Doch auch automatisierte Erkennungsmechanismen wirken noch weniger als in anderen Sprachen: In einem Interview im Oktober sagte Facebooks Inhaltschefin Monika Bickert, Sprache sei "eine Herausforderung". Denn um problematische Inhalte zu finden, müsse man erst einmal die Algorithmen dazu trainieren, das zu tun – und dafür brauche es erst einmal Beispiele, die die Maschine finden müsse.

Noch keine Stellungnahme

Rohingya werden in Myanmar bis heute nicht als einheimische Bevölkerungsgruppe akzeptiert und haben keinen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft. Nachdem 2017 Rohingya-Militante Polizeiposten angegriffen hatten, wurde die Bevölkerungsgruppe aggressiv verfolgt. Infolgedessen starben tausende Menschen, und über 700.000 Rohingya flohen. Nach US-Recht sind Facebook und dessen Mutterkonzern Meta weitgehend vor der Haftung für von ihren Nutzern gepostete Inhalte geschützt. Die Rohingya-Klage, die diese Verteidigung vorwegnimmt, argumentiert, dass gegebenenfalls die Gesetze von Myanmar – die keinen solchen Haftungsausschluss kennen – in diesem Fall Vorrang haben sollten. Der Konzern hat die Thematik noch nicht kommentiert. (Muzayen Al-Youssef, 7.12.2021)