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Das Parlament der RS hat sich für die Linie von Milorad Dodik entschieden.

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Thomas Waitz bei einer Sitzung des österreichischen Nationalrats im Juni.

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STANDARD: Das Parlament des bosnischen Landesteils Republika Srpska (RS) hat am Freitag Schlussfolgerungen zugestimmt, wonach die RS in den kommenden sechs Monaten Gesetze beschließen soll, um die gesamtstaatlichen Organisationen von Bosnien-Herzegowina wie die gemeinsame Justiz oder die Armee zu verlassen. Wie soll die EU auf diese Sezessionsdrohung reagieren?

Waitz: Die EU sollte sich klar positionieren und Milorad Dodik, Mitglied im Staatspräsidium und Chef der dafür verantwortlichen Partei SNSD, Sanktionen für dieses verfassungswidrige Verhalten androhen. Um die bosnischen Institutionen zu unterstützen, sollten auch die indirekten Steuern der EU, die in die Republika Srpska gelangen, eingefroren werden. Die EU sollte sich auch mit dem Hohen Repräsentanten Christian Schmidt in Verbindung setzen, um ernsthaft die Entlassung des Herrn Dodik zu diskutieren, denn er richtet sich ganz klar gegen das Daytoner Abkommen. Es gibt ausreichend Gründe, ihn zu entlassen.

STANDARD: Wie kann man sicherstellen, dass nicht nur die SNSD, sondern die Bürger der Republika Srpska gehört werden, die durch die Schritte von Dodik schwere Nachteile erfahren könnten – etwa weil es im Fall einer Sezession keinen Zugang mehr zu internationalen Finanzhilfen geben würde?

Waitz: Jene, die nicht zustimmen wollten, sind aus der Parlamentssitzung der RS ausgezogen. Das war nicht gerade das mutigste Statement. Sie hätten auch dagegen stimmen können. Es besteht aber offenbar ein ziemlicher Druck von der nationalistischen Seite. Wichtig ist, dass wir bei allen Sanktionen darauf achten, dass die Bevölkerung nicht die Leidtragende ist, sondern dass sich die Sanktionen gezielt gegen jene richten, die für dieses Fehlverhalten verantwortlich sind. Die EU-Vertreter haben leider das aktive Gespräch mit der Opposition in der Republika Srpska vernachlässigt und fast nur mit Dodik gesprochen. Damit wird der Bevölkerung signalisiert, dass Dodik die wichtige Person sei. Das ist ein fatales Signal.

STANDARD: Die bosnisch-kroatische Partei HDZ schlägt vor, Wahlkreise nach ethnischen Kriterien einzuführen. Was bedeutet es für Europa, wenn man solche ethnischen Grenzen forciert?

Waitz: Die EU kann unmöglich Wahlrecht nach ethnischen Prinzipien befürworten. Denn das widerspricht in vielfacher Hinsicht unseren Werten und Prinzipien. Das ist ein No-Go. Dass überhaupt darüber nachgedacht wird oder der Anschein einer Unterstützung erweckt wird, ist höchst schädlich für die Glaubwürdigkeit der EU. Ich halte es auch für einen gewissen Konstruktionsfehler des Friedensabkommens von Dayton, der Frage der ethnischen Zugehörigkeit eine solche politische Relevanz einzuräumen. Bei dem Abkommen im Jahr 1995 ging es zunächst darum, die Kampfhandlungen einzustellen. Das war aber nicht weit genug gedacht, um das Fundament eines modernen Staates zu bilden.

Das Versäumnis der EU war es in den vergangenen 30 Jahren, Bosnien-Herzegowina nicht dabei zu unterstützen, sich in Richtung eines zivilen Staates weiterzuentwickeln, sodass die Bürger Kandidaten unabhängig von ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit wählen können. Innerhalb der EU würden Wahlgrenzen nach ethnischen Kriterien die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit unterminieren.

STANDARD: Viele Bürger haben den Eindruck, dass EU-Vertreter in den vergangenen Monaten parteilich agiert haben, weil es Unterstützung für die Anliegen der Partei HDZ gab, die das Wahlgesetz so verändern will, dass künftig nur mehr ein HDZ-Kandidat als kroatischer Vertreter im Staatspräsidium sitzen kann. Für diese Anliegen wird innerhalb der EU-Institutionen auch von der Schwesterpartei, der HDZ in Kroatien, massiv lobbyiert. Was kann man nun tun, um die Glaubwürdigkeit der EU wiederherzustellen?

Waitz: Zum Glück gibt es auch in der Europäischen Volkspartei (EVP) bereits einige Debatten über den Umgang mit der HDZ und ihren Vertreterinnen und Vertretern. Glücklicherweise unterstützt nicht die gesamte EVP-Fraktion diesen Kurs. Es fehlt aber an Transparenz, was die EU hier eigentlich mit wem verhandelt. Die Wahlrechtsreform ist jedenfalls nicht möglich ist, solange es keine Verfassungsreform gibt. Das wird aber nicht offen kommuniziert, sondern über irgendwelche Paketlösungen gesprochen.

Der Kommissar für Erweiterungsverhandlungen, Olivér Várhelyi, der in dieser Causa in Bosnien-Herzegowina war, kommt aus der ungarischen Partei Fidesz, und da ist es nicht weiter verwunderlich, dass er gewisse Sympathien für die Politikinterpretation der nationalistischen Parteien rund um Dodik hat. Die EU gibt hier in Bosnien-Herzegowina demnach kein kohärentes Bild ab. Wir müssen uns deshalb auf die grundlegenden Werte der Inklusion besinnen und für einen zivilen Staat eintreten, in dem jeder Bürger und jede Bürgerin den gleichen Wert hat und jede Stimme gleich zählt. Es darf keine Vertiefung der ethnozentrischen Identitätspolitik geben. Das ist das Gebot der Stunde, und das werden wir lautstark einfordern.

STANDARD: Bei der Paketlösung von Várhelyi geht es auch um die Verteilung des Staatseigentums, die Dodik und der Republika Srpska ein großes Anliegen ist, weil die RS Staatsanleihen ausgegeben hat und dringend Geld oder zumindest Sicherheiten — wie etwa Staatseigentum – braucht, um liquid zu bleiben. Wie kann man sicherstellen, dass das Staatseigentum so aufgeteilt wird, dass die Funktionalität des Staates gestärkt wird?

Waitz: In der derartigen Verfassung des Staates Bosnien-Herzegowina ist die einzige Lösung, die eine gewisse Garantie für den Nutzen des Gesamtstaats sicherstellt, wenn das Staatseigentum in der Obhut des Gesamtstaats belassen wird. Denn dann kann das gemeinsame Interesse im Vordergrund bleiben. Wenn es um die Staatsanleihen der Republika Srpska geht, so ist fragwürdig, weshalb ein Landesteil eines Staates überhaupt Staatsanleihen vergeben kann. Offenbar wurden diese Staatsanleihen mit dem Staatseigentum, also etwa den Forsten, besichert. In dem Fall wäre die Besicherung widerrechtlich erfolgt, weil es keine gesamtstaatliche Entscheidung dafür gab. Das gehört nicht im Nachhinein legitimiert oder auch noch unterstützt, sondern von einem Gericht abgehandelt.

STANDARD: Das Vorgehen erinnert ein wenig an die Landeshaftungen, die der verstorbene Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider, für die Hypo-Expansion forcierte, obwohl diese über die finanziellen Möglichkeiten Kärntens hinausgingen.

Waitz: Ja, denn es stellt sich die Frage, wer am Schluss bezahlen muss, wenn es zum Zahlungsausfall kommt.

STANDARD: Im Falle der Hypo waren es die österreichischen Steuerzahler.

Waitz: Im Fall der Staatsanleihen der Republika Srpska stellt sich die Frage, ob die Sicherheiten rechtlich überhaupt gültig waren. Und das könnte dann dazu führen, dass jene, die die Staatsanleihen gekauft haben – möglicherweise waren das ja auch europäische Banken, auch österreichische Banken, oder Pensionsfonds oder internationale Geldgeber –, den Staat Bosnien-Herzegowina klagen und dann verlangen, dass Staatseigentum von Bosnien-Herzegowina konfisziert wird. Das würde den Bürgern und Bürgerinnen von Bosnien-Herzegowina keinesfalls guttun, wenn ein dezidierter Nationalist und Genozidleugner wie Milorad Dodik ihr Eigentum verscherbelt.

STANDARD: Die Bürger und Bürgerinnen von Bosnien-Herzegowina wissen nicht, was gerade hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und wer diese Staatsanleihen, die etwa an der Wiener Börse im Jahr 2018 ausgegeben wurden, gekauft hat. Wie kann man im EU-Bereich die Rechenschaftspflicht gegenüber den bosnischen Bürgern sicherstellen?

Waitz: Wir befragen EU-Vertreter wie Herrn Várhelyi, die hier verhandeln, im Europäischen Parlament, was sie eigentlich zu tun gedenken. Im Fall der Staatsanleihen der RS an der Wiener Börse könnte man die Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Finanzmarktsaufsicht einschalten, denn es ist unklar, ob die Investoren aufgeklärt waren. Im Fall der Anleihen an der Londoner Börse gibt es Hinweise, dass es sich um russische Investoren gehandelt haben könnte. Wenn man über die geopolitischen Beziehungen der Republika Srpska zu Russland Bescheid weiß, stellen sich hier auch sicherheitspolitische Fragen, etwa ob es den Versuch einer Einflussnahme gibt oder den Versuch, die RS in eine politische Abhängigkeit zu bringen. Eine Prüfung seitens des Europäischen Auswärtigen Dienstes wäre in dieser Sache notwendig, um eine Gefahrenabschätzung zu machen.

STANDARD: Die Abhängigkeit von Russland ist auf dem Balkan auch im Energiebereich sehr hoch. Was kann die EU tun, um Alternativen zu bieten?

Waitz: Die Tatsache, dass die EU auf erneuerbare Energien umsteigt, ist schon eine Kampfansage an die russischen Marktinteressen. Russland weiß und versteht, dass der Markt in Europa und damit auch die Einnahmen schrumpfen werden, und versucht das natürlich zu bremsen. Russland propagiert deshalb auch den Umstieg auf Gas. Aber das würde die Länder weiter in die energiepolitische Abhängigkeit zu Russland bringen, und deshalb sollte man möglichst schnell in erneuerbare Energien investieren. Bei der Wasserkraft muss man das mit Augenmaß tun und ehrlich fragen, wo man Naturräume bleiben lässt und wo ein Fluss ohnehin schon verbaut ist. (Adelheid Wölfl, 13.12.2021)