Telegram wird regelmäßig beanstandet. Der Dienst hat seinen Sitz in Dubai und ist daher schwierig zu sanktionieren.

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Wegen der sich häufenden Fälle von Gewalt bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen mehren sich in Deutschland die Rufe nach einem harten Vorgehen gegen den Onlinedienst Telegram. "Bei Telegram muss der Staat schnell reagieren", sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag). Der Dienst müsse Hass und Hetze aus dem Netz nehmen. "Tut er das nicht, müssen Sanktionen wie Bußgelder folgen." Das Bundesjustizministerium sieht in dem Messengerdienst Telegram ein soziales Netzwerk, das auch als solches reguliert werden soll. Das sagte eine Sprecherin am Montag in Berlin.

Allerdings deutete das Justizministerium an, dass es schwierig ist, ein Unternehmen zu sanktionieren, das seinen Sitz in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) hat. Das Bundesamt für Justiz habe gegen Telegram bereits zwei Bußgeldverfahren eröffnet, weil es keinen klaren Meldeweg und keinen Verantwortlichen in Deutschland benenne. Bereits im Mai 2021 sei dem VAE-Außenministerium über die deutsche Botschaft eine sogenannte Verbalnote für das Unternehmen überreicht worden. Beide Bußgeldverfahren befänden sich derzeit im Stadium der Anhörung. "Rechtshilfeverfahren mit VAE können durchaus etwas länger dauern", fügte die Sprecherin hinzu.

Geoblocking im Spiel

"Am Ende der Spirale staatlichen Agierens kann auch das Geoblocking stehen", führte wiederum der Thüringer Innenminister Maier aus. Durch Geoblocking könnte Telegram in bestimmten Region unerreichbar gemacht werden. Das sei jedoch ein recht weitgehender Schritt, sagte der Thüringer. "Davon sind wir noch weit entfernt."

Maiers sächsischer Amtskollege Roland Wöller (CDU) warnte im Interview mit dem Sender Phoenix vor der "unglaublichen Mobilisierungswucht" des Messenger-Dienstes. Kleinen Gruppen von Rechtsextremisten gelinge es so, in die bürgerliche Gesellschaft vorzudringen. Wöller forderte die Haftung der Anbieter für darauf zurückzuführende Straftaten sowie die Pflicht zur Herausgabe der Klarnamen für Strafermittlungen der Polizei.

Änderung des Netz-DG gefordert

Politiker von FDP und Grünen plädierten für eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netz-DG). Tatsächlich sind Messenger-Dienste anders als soziale Netzwerke bisher von den Bestimmungen des Netz-DG ausgenommen. Dieses sieht ab dem 1. Februar kommenden Jahres eine generelle Meldepflicht der Betreiber für rechtswidrige Inhalte aus dem Bereich der Hasskriminalität beim Bundeskriminalamt vor.

"Telegram darf kein Biotop für Straftäter sein, die für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden", sagte stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle dem "Handelsblatt". "Der Staat darf sich von Querdenkern und Verschwörungsideologen nicht erpressen lassen, die auf der Plattform Gewaltaufrufe verbreiten." Telegram sieht sich selbst als Messenger-Dienst und nicht als Plattform. (APA, dpa, Reuters, red, 14.12.2021)