Auch dieses schicke Schmuckstück landet in der Liste der gefährlichen Produkte.

Foto: Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu

Der laufende Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G befeuert auch in Österreich diverse Verschwörungstheorien, so ist in verschiedenen Facebookgruppen von Gesundheitsrisiken und einer potenziellen Veränderung der eigenen DNA die Rede. Zum Schutz vor diesen dunklen Mächten werden diverse Kettchen und Armbänder verkauft.

Anti-5G-Bänder verändert DNA

Nun hat die niederländische Authority for Nuclear Safety and Radiation Protection (ANVS) eine Warnung für zehn Produkte dieser Art veröffentlicht, weil von ihnen eine ionisierende Strahlung ausgeht – was ironischerweise bedeutet, dass sie das Gewebe und die DNA ihrer Träger verändern können. Dabei handelt es sich um Armbänder, Ketten, eine Schlafmaske und sogar Bänder, die speziell für Kinder gedacht sind. Die besagten Produkte werden daher in den Niederlanden verboten.

"Die in den untersuchten Produkten gemessene Strahlungsmenge ist gering", heißt es in dem Bericht. Bei längerem und ununterbrochenen Tragen – was bei Produkten dieser Art üblich ist – kann jedoch der in den Niederlanden geltende strenge Grenzwert für die Strahlenbelastung der Haut überschritten werden. Gesundheitliche Schäden können bei den besagten Bändern und Halsketten nicht völlig ausgeschlossen werden, dazu zählen etwa potenzielle Rötungen der Haut.

Radioaktiver Abfall

Die ANVS fordert die Käufer daher auf, die Produkte nicht mehr zu tragen und sicher zu verstauen. Da es sich um radioaktiven Abfall handelt, sollen die Produkte nicht im Mülleimer entsorgt werden. Die Käufer dieser Produkte werden über den niederländischen Verkäufer sowie über die ANVS über die mögliche Rückgabe der Produkte informiert.

Da der Verkauf Produkte mit derartiger radioaktiver Strahlung in den Niederlanden verboten ist, hat die Behörde die Verkäufer bereits informiert. Stellt der ANVS bei einer zweiten Kontrolle fest, dass der Verkauf nicht beendet wurde, können straf- oder verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Gegenüber ausländischen Anbietern kann die Behörde zwar kein Verbot verhängen. Es können aber andere Behörden mit einer entsprechenden Befugnis informiert werden, wenn geschädigte Kunden den Fall melden. Auf der Website der ANVS steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung. (red, 18.12.2021)