Holte rhetorisch ordentlich gegen PR-Berater Rudi Fußi aus: Kanzler und Ex-Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

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"Da die LPD Wien besser darin ist, unbescholtene Jugendliche zu verprügeln als Maskenpflicht durchzusetzen, sind nun Polizeihunde im Einsatz. Die sind wahrscheinlich auch intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der LPD Wien. Was sollen die Hunde tun? Masken kontrollieren?" – diesen Tweet setzte der PR-Berater Rudi Fußi heuer im Frühjahr ab. Das brockte ihm eine Klage ein. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), damals noch Innenminister, rückte aus und bezeichnete die Zeilen als "unzumutbar". Sie würden zu einer "unnötigen Eskalation eines ohnehin belasteten Klimas in Zeiten großer Herausforderungen" beitragen. Das Ministerium wollte die Sache vor Gericht ausfechten. Am Tag vor Weihnachten wurde Fußi nun freigesprochen.

Vor Gericht musste sich Fußi wegen übler Nachrede und Beleidigung verantworten. Fußi erschien alleine. Er und seine Anwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD vertritt, hielten schon die Anklage für verfehlt. Die Verhandlung verlief laut Angaben des PR-Beraters dann "relativ einfach". Es ergebe sich ja aus dem Gesamtkontext, dass er nicht tatsächlich der Meinung sei, dass jeder Hund gescheiter ist als ein durchschnittlicher Wiener Polizist. "Also dass das nicht wörtlich zu nehmen ist", sagt Fußi.

Tatsache sei, dass die Maskenpflicht bei der damaligen Demonstration gegen Corona-Maßnahmen nicht eingehalten worden sei. Die Räumung der Schülerproteste gegen eine Abschiebung in der Wiener Zinnergasse Ende Jänner, bei der auch Polizeihunde eingesetzt wurden, sei obendrein ebenfalls nicht sanft verlaufen. Auch aufgrund dieses Gesamtkontexts habe das Gericht entschieden, dass es sich um keine Beleidigung, sondern letztlich um eine "überschießend formulierte Kritik" handle, erklärt Fußi, der folglich in allen Punkten freigesprochen wurde. Die zuständige Staatsanwaltschaft Krems kann allerdings noch Berufung anmelden.

Zuvor verlor Nehammer schon vor Datenschutzbehörde

Es war nicht die erste Niederlage des Ressorts in dieser Causa. Nehammers Kritik an Fußi wurde damals auf der Webseite des Ressorts, auf Twitter und als OTS-Aussendung verbreitet. Auf der Ministeriumswebseite war tagelang zu lesen, dass rechtliche Schritte gegen Fußi geprüft würden. "Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben", wurde Nehammer zitiert. Derartiges Verhalten sei genauso gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, führte er aus.

Die Datenschutzbehörde entschied daraufhin, dass das Innenministerium und der damalige Minister Nehammer Fußis Recht auf Geheimhaltung mit dieser Vorgangsweise gleich mehrfach verletzten, da dessen persönliche Daten veröffentlicht wurden. Das Innenministerium löschte seine Beiträge über den PR-Berater nach und nach. Auch Fußi entschuldigte sich und ließ seinen Tweet verschwinden. (Jan Michael Marchart, 23.12.2021)