
In die Staatsoper kommt man – entsprechend der neuen Corona-Verordnung – ab 27.12. nur mit Booster plus einem gültigen PCR-Test.
Wien – Statt Weihnachtsruhe regiert Umplanungsstress. In Windeseile müssen Kulturveranstalter die am Donnerstag vom Gremium der Covid-Krisenkoordination (Gecko) verlautbarten neuen pandemiebedingten Maßnahmen umsetzen. Diese umfassen grobe Einschränkungen ab Montag, 27. Dezember: Von der Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr ist auch die Kultur betroffen, d.h. sämtliche bereits ausgegebenen Programme; vor allem Kinobetreiber müssen nun spätere Vorstellungen absagen oder vorverlegen, aber auch Theater.
Einschneidend sind auch die je nach Sitzplatzanzahl gestuften neuen Zutrittsregeln. Einfach ist es für Räume mit bis zu 500 Plätzen, hier gilt weiter 2G. Darüber und bis zu maximal 1.000 Sitzplätzen finden Besucher neuerdings aber nur mit 2G-plus Zutritt, also mit PCR-Test zusätzlich zum Geimpft-/Genesen-Nachweis. Bei über 1.000 Sitzplätzen muss vom Publikum eine Drittimpfung plus PCR-Test verlangen. Eine große Hürde für alljene, die noch keine Booster-Impfung erhalten konnten.
Details noch unklar
Das Opernhaus Graz beispielsweise erwägt deshalb, die Maximalauslastung herabzusetzen. So hält es auch das Musiktheater Linz, das mit dem Wegfall der Orchesterbestuhlung ohnehin bei exakt 1.000 Sitzplätzen hält. Den großen Saal der Einfachheit halber zu schließen, käme nicht in Frage, so der Pressesprecher, da die Buchungslage zu Weihnachten einfach zu gut sei.
Die Bundestheater haben für ihre Häuser folgende Lösung festgelegt: Burgtheater und Volksoper spielen ab Montag ebenfalls vor maximal 1.000 Personen. Das Akademietheater (500 Plätze) ist von den Verschärfungen nicht betroffen, es bleibt bei 2G. Für das größte Haus im Holdingverbund, die Wiener Staatsoper, gilt die maximale Besucherzahl von 2.000 Personen, hier wird also die Drittstichimpfung plus ein PCR-Test erforderlich sein. Auch hier gilt es, auf kurzfristig vorverlegte Veranstaltungsbeginnzeiten zu achten.
Details zur Gültigkeit von PCR-Test, jener der Boosterimpfung und dazu, welche Regeln nach Ablauf der Verordnungsdauer ab 1. Jänner gelten, sind noch offen. (afze)