Klaus-Heiner Lehne stand im Zentrum einer Mietaffäre.

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Der Europäische Rechnungshof verschärft nach einer Mietaffäre um Präsident Klaus-Heiner Lehne die eigenen Regeln für private Wohnsitze. Die Vorgaben für die Übernahme von Wohnkosten von Mitgliedern des Rechnungshofs sollten "weiter spezifiziert" werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden, heißt es in einem Schreiben der EU-Behörde an den Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments. Damit solle jeder Zweifel bezüglich eines Wohnsitzes ausgeräumt werden.

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zunächst hatte das deutsche Magazin "Der Spiegel" darüber berichtet. Konkret soll demnach in den Verhaltenskodex aufgenommen werden, dass Mitglieder des Rechnungshofs in Luxemburg wohnen müssen. Auch müssen sie darüber künftig regelmäßig einen Nachweis erbringen.

Wohngeld für eine leere Wohnung

Lehne steht seit einem Bericht der französischen Zeitung "Libération" in der Kritik. "Libération" berichtete über eine Wohnung in Luxemburg, unter deren Adresse Lehne und andere Angestellte des Rechnungshofs gemeinsam gemeldet seien. Der Chef der Behörde verbringe jedoch die meiste Zeit in Düsseldorf, habe aber seit 2014 mehr als 325.000 Euro an Wohnzulagen erhalten. Mindestens acht andere Mitglieder des Rechnungshofs hielten sich ebenfalls nur selten in Luxemburg auf. Lehne wies die Vorwürfe zurück. Der Rechnungshof ist eigentlich dafür zuständig, dass die EU ihr Geld richtig verwendet. (APA, 23.12.2021)