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Egal ob Hund, Katze, Schildkröte oder Meerschweinchen: Tiere gelten nun als "fühlende Wesen".

Foto: Reuters/Nacho Doce

Seit Mitte der Woche sind in Spanien Tiere keine "Dinge" mehr. Eine Reform des Zivilrechts sowie des Hypothekengesetzes spricht ihnen nun den Status eines "fühlendes Wesen" zu. Sie haben als solche Würde und gehören zur Familie. Deshalb dürfen die Haustiere fortan nicht verpfändet, verlassen, misshandelt oder von einem ihren Eigentümern getrennt werden.

"Es ist ein moralischer Sieg in einem Land, in dem jedes Jahr mehr als 200.000 Tiere ausgesetzt werden", sagte Juantxo López de Uralde, ehemaliger Greenpeace-Chef in Spanien und nun Mitarbeiter von Unidas Podemos (UP), dem linksalternativen Juniorpartner in der Regierungskoalition unter dem Sozialisten Pedro Sánchez.

Die Reform geht auf Initiative von UP zurück. Sie ist der erste Schritt hin zu einem "Gesetz zum Tierwohl", das UP ausgearbeitet hat. Es soll in den nächsten Monaten dem Parlament vorgelegt werden. Darin ist unter anderem das Ende des Verkaufs von Haustieren in Geschäften geplant. Nur die Züchter selbst dürfen mit Tieren handeln. Tierheime sollen nicht vermittelbare Tiere nicht mehr einschläfern dürfen.

Und natürlich geht es um Gewalt gegen Tiere. Genau hier wird Spaniens Rechte hellhörig. Die rechtsextreme VOX stimmte gegen die am Dienstag in Kraft getretene Reform. Sie sei "Unsinn". Denn die "Tiere werden vermenschlicht, und der Mensch wird entmenschlicht", erklärte ein Sprecher der neofrankistischen Partei, drittstärkste Kraft im spanischen Parlament.

Konservative gehen mit

Die konservative Partido Popular (PP) stimmte dieses Mal zu, aber kündigte bereits an, dass dies bei weiteren Maßnahmen nicht unbedingt so sein werde. Denn was dem einen Gewalt gegen Tiere und Misshandlung ist, sei dem anderen Brauchtum, so die Erklärung.

Dabei geht es natürlich um den Stierkampf – aber auch um die Jagd. Ein Großteil der 2020 ausgesetzten 258.300 Tiere sind Hunde, viele davon Jagdhunde.

Auf die Frage, wer sich im Fall von Scheidungen um die zurückgelassenen Haustiere kümmern müsste, traf das Gericht ebenfalls eine klare Aussage: Scheidungsgerichte sind fortan für das Wohl der "fühlenden Wesen" zuständig. Nach einer Scheidung haben beide Teile das Recht, abwechselnd mit dem Hund, der Katze, oder auch mit dem Wellensittich, dem Hamster oder der Schildkröte, Zeit zu verbringen.

Wenn einer der Konfliktparteien nachweislich das Tier quält, kann ihm oder ihr das Sorgerecht entzogen werden. Verkauft kann das Tier nur dann werden, wenn alle Miteigentümer dem zustimmen. (Reiner Wandler aus Madrid, 7.1.2022)