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Maßnahmen sollen den Schaden zumindest in Grenzen halten.

Foto: Getty Images/Science Photo Libra

Die Corona-Infektionszahlen steigen aufgrund der raschen Verbreitung der neuen Virusvariante rasant an. Bereits kommende Woche rechnet das Corona-Prognosekonsortium mit 15.000 Neuinfektionen täglich. Zwar dürften Omikron-Infektionen prinzipiell milder verlaufen, dafür ist die Variante deutlich ansteckender als die bisher dagewesenen. Das bedeutet auch neue Herausforderungen für die Pandemiebekämpfung.

Frage: Wie will die Regierung der Omikron-Welle beikommen?

Antwort: Ein Maßnahmenpaket soll auf der einen Seite zur Infektionsvermeidung beitragen, auf der anderen Seite aber auch einem möglichen Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur vorbeugen. Konkret wird die Maskenpflicht verschärft und die Gültigkeitsdauer der Impfung verkürzt. Gleichzeitig werden die Regelungen für Kontaktpersonen und Quarantäne gelockert.

Frage: Wie lange gilt die Impfung künftig?

Antwort: Die Frist für die Gültigkeitsdauer der Impfung wird ab 1. Februar verkürzt. Das bedeutet, dass man sich rascher als bisher um eine Auffrischungsimpfung kümmern muss. Zweifach Geimpfte müssen sich nach spätestens sechs Monaten – statt bisher nach spätestens neun Monaten – den Booster abholen. Das Ziel dahinter ist klar: Die Regierung will so erreichen, dass mehr Personen rascher einen höheren Impfschutz aufbauen. Für Dreifachgeimpfte bleibt der Pass vorerst neun Monate lang gültig.

Frage: Wie sieht es aus, wenn man bereits Corona hatte?

Antwort: Nach wie vor ist es möglich, sich nach einer überstandenen Corona-Erkrankung mittels ärztlicher Bestätigung ein Genesungszertifikat ausstellen zu lassen. Dieses gilt dann ebenfalls für sechs Monate.

Frage: Was ändert sich bei der Kontaktpersonenregelung?

Antwort: Bisher wurden Personen, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten, in zwei verschiedene Kategorien als "Kontaktpersonen" eingestuft. Die Unterscheidung wurde je nach Intensität des Kontakts getroffen. Diese Unterscheidung zwischen "K1" und "K2" wird ab 8. Jänner, also ab Samstag, gestrichen. Gleichzeitig werden die Auflagen für Kontaktpersonen gelockert. In der Praxis bedeutet das: Viele, die bisher als K2 eingestuft wurden, müssen keine Auflagen mehr erfüllen. Wer an einem Treffen mit einer infizierten Person teilnahm, bei dem alle eine FFP2-Maske trugen und wer dreifach geimpft ist, gilt nicht mehr als Kontaktperson.

Frage: Wie wird überprüft, ob jemand eine Maske getragen hat?

Antwort: Grundsätzlich sind die Behörden hier auf die Angaben der betreffenden Personen angewiesen. "Es gilt Wahrheitspflicht", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. "Wenn jemand falsche Auskünfte erteilt, macht er sich auch verantwortlich."

Frage: Was bedeuten diese Änderungen für die Quarantäne?

Antwort: Wird man als Kontaktperson eingestuft, muss man sich auch künftig in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen kann man sich freitesten. Da viele trotz Kontakts zu einer infizierten Person nach der neuen Regelung nicht mehr als Kontaktpersonen gelten werden, müssen sie folglich auch nicht mehr in Quarantäne. Im Gesundheitsministerium weist man darauf hin, dass diese Regelung erst vor wenigen Wochen angesichts von Omikron verschärft wurde – zuvor galten Geimpfte als K2-Personen und mussten auch nicht in Quarantäne. Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur – zum Beispiel dem Gesundheitswesen – dürfen sogar arbeiten gehen, selbst wenn sie als Kontaktpersonen eingestuft wurden. Voraussetzung sind ein täglich negativer Test und eine FFP2-Maske. In mehreren Bundesländern hat man sich bereits mit eigens geschaffenen Quarantänequartieren auf den Anstieg der Zahlen vorbereitet.

Frage: Wenn diese Regelungen erst vor kurzem wegen Omikron verschärft wurden – warum werden sie dann jetzt gelockert?

Antwort: Die Regierung sieht sich angesichts der zu erwartenden hohen Infektionszahlen offenbar anders nicht mehr dazu imstande, funktionierendes Contact-Tracing zu ermöglichen. Tenor: Die Behörden sollen sich nicht mit jenen aufhalten, von denen ein geringes Risiko ausgeht. "Klar ist: Die, die positiv sind, müssen wir herausfischen", sagte Gecko-Chefin Katharina Reich zu Ö1. Nicht zuletzt will man so einen möglichen Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur abwenden.

Frage: Was ist mit der Maskenregelung?

Antwort: Ab 11. Jänner gilt im Freien FFP2-Masken-Pflicht, wenn der Abstand von zwei Metern unterschritten wird. Diese Pflicht entfällt, wenn der Mindestabstand nur kurzfristig unterschritten wird, wie im Verordnungsentwurf am Freitagabend präzisiert wurde. Ist man in einem hochfrequentierten Bereich unterwegs, wird man ab Montag also wohl durchgehend eine Maske tragen.

Frage: Ändert sich etwas bei den Tests?

Antwort: In Bereichen, in denen ein PCR-Test vorgeschrieben ist, darf künftig in Ausnahmefällen ein maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden. Dies trifft etwa zu, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein PCR-Test wegen mangelnder Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen kann oder wenn die dienstliche Tätigkeit, für die eigentlich ein PCR-Test benötigt würde, unvorhergesehen war.

Frage: Bleiben die Schulen offen?

Antwort: Vorerst ja. Man könne jedoch nur "auf Sicht fahren und von Tag zu Tag schauen", sagt Reich. Die Entscheidung könnte sich also bald wieder ändern. (Vanessa Gaigg, 7.1.2022)