Laut "Zackzack"-Herausgeber Peter Pilz erschien die Klägerseite nicht vor Gericht. Das Verfahren wurde damit eingestellt.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Das Verfahren zwischen Szenegastronom Martin Ho und "Zackzack"-Herausgeber Peter Pilz ist eingestellt worden. Das gab Pilz am Dienstagvormittag auf Twitter bekannt. Zuvor hatte Ho die Plattform wegen Rufschädigung geklagt, nachdem diese einen Bericht über angeblichen Drogenhandel in einem seiner Lokale veröffentlicht hatte.

In besagter Recherche, gegen die Ho klagte, schrieb "Zackzack" im August 2021, dass das Medium "beweisen" könne, dass in der Pratersauna, einem Lokal, das Ho gehört, "organisierter Drogenhandel" stattfinde. Zu der für Dienstag angesetzten Verhandlung erschienen allerdings laut Pilz sowohl Ho als auch dessen Anwalt Georg Zanger nicht. Wie sich später herausstellte erschien zu Verhandlungsbeginn bloß Zanger nicht. Martin Ho war als Zeuge für 9.30 Uhr geladen.

Laut dem "Zackzack"-Journalisten Thomas Walach betraf das nunmehr eingestellte Verfahren jedoch nur den strafrechtlichen Teil. Die zivilrechtliche Klage, in der ein Schadensersatz von einer Million Euro gefordert werde, bleibe aufrecht, schrieb Wallach auf Twitter.

(red, 11.1.2022)