Snorlax ist ein träges, stets müdes, gefräßiges Pokémon. Es wurde zwei Polizisten zum Verhängnis.

Foto: Niantic

Zwei Polizisten des Los Angeles Police Department wurden rechtmäßig gefeuert, weil sie in ihrer Arbeitszeit "Pokémon Go" spielten, statt zu einem Einsatz auszurücken. Das urteilte ein kalifornisches Gericht vor wenigen Tagen und wies damit die Anfechtung der Kündigung ab, die bereits 2017 ausgesprochen wurde. Die nun veröffentlichten Dokumente zeichnen ein einigermaßen absurdes Bild, was sich an dem besagten Tag zugetragen hat.

Wie eine Auswertung der Kameraaufzeichnungen im Auto ergab, ignorierten die beiden Polizisten den Funkspruch, der Verstärkung zu einem Einsatz anforderte, um stattdessen ein Snorlax zu fangen. Das im Deutschen auch als Relaxo bekannte Pokémon gilt als träge. Es schläft und frisst den ganzen Tag – daher auch sein Name. Auf dem Weg zu der virtuellen Kreatur entdeckte einer der beiden Polizisten auf seinem Handy noch ein anderes Pokémon in der Nähe – ein Togetic.

Nach dem Snorlax ein Togetic geschnappt

Nachdem das Snorlax gefangen war, fuhren die beiden Beamten zum vermuteten Aufenthaltsort des Togetic. Den Aufzeichnungen zufolge lieferten sich beide Polizisten auf ihren Smartphones einen Kampf mit dem kükenartigen Wesen, schafften es aber, dieses einzufangen. Nach der erfolgreichen Mission entschieden sie sich, in die Nähe des Einsatzortes zurückzukehren. Auf dem Weg hört man, wie die beiden damit prahlen, ein neues Pokémon gefangen zu haben und dass die Kollegen sehr neidisch sein werden.

Der Vorgesetzte fand den Vorfall offenbar nicht lustig. Zum Verhängnis wurde den Polizisten auch, dass sie zunächst behaupteten, den Funkspruch aufgrund der lauten Geräuschkulisse im Auto nicht gehört zu haben. Die Auswertung der Video- und Sprachaufnahmen enttarnte diese Behauptung als Lüge. Ungeachtet ihrer langjährigen Tätigkeit als Polizisten wurden sie anschließend gekündigt.

Gegen die Entscheidung hatten sie berufen, da ihrer Meinung nach das im Wageninnere installierte Kamerasystem nicht für die Auswertung persönlicher Gespräche genutzt werden dürfe. Das Gericht in Los Angeles wies diese Beschwerde ab, die Kündigung bleibt damit aufrecht. (step, 11.01.2022)