Auch Schutzkleidung wurde bei der Razzia im Mai gefunden.

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Im Mai vergangenen Jahres machte die Polizei einen aufsehenerregenden Fund: Bei mehreren Corona-Leugnern, die sich in einer Telegram-Gruppe über den Bau von splitterbombenähnlichen Gegenständen unterhielten, wurden Waffen, Munition und paramilitärische Ausrüstung gefunden. Im Raum stand, dass es bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen zu Aktionen mit Molotowcocktails gegen die Polizei kommen sollte.

Der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) fühlte sich angesichts der gefundenen Ausrüstung "fast an eine terroristische Vereinigung" erinnert. Es folgten Ermittlungen wegen Verdachts auf Bildung eines verbrecherischen Komplotts sowie vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Es habe sich herausgestellt, dass es sich "nur um völlig substanzloses und sich aufschaukelndes Geschreibe gehandelt hat, welches von den Beschuldigten nachträglich sehr bedauert wurde", heißt es von der Staatsanwaltschaft Ried. Eine Gefährlichkeit konnte nicht festgestellt werden. Die Waffen wurden legal besessen. Gegen eine Person wird wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz weiter ermittelt, das stehe aber nicht in Zusammenhang mit den übrigen Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft. Das Innenministerium möchte die Justizentscheidung nicht kommentieren.

Brisante Verbindung

Besonders brisant war, dass zu den Verdächtigen ein ziviler Beamter des Bundesheers zählte. Eine entsprechende Auskunft erhielt DER STANDARD im Mai von einem Sprecher des Heeres. Der Beamte werde vorerst nicht suspendiert, hieß es damals – arbeite aber in einem Bereich, in dem er nichts mit Waffen zu tun habe.

Doch wo dieser Beamte nun verblieben ist und ob er Konsequenzen zu tragen hatte, kann heute niemand sagen. Auf die Frage, ob dem Beamten nun unabhängig von der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen dienstrechtliche Konsequenzen drohen, heißt es beim Bundesheer: Die Staatsanwaltschaft habe keinen Heeresangehörigen beamtshandelt – also auch nicht einvernommen. Dementsprechend gebe es auch kein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten in der Causa.

Der Sprecher geht davon aus, dass es entweder einen Irrtum gab und nie ein Heeresangehöriger involviert war oder dass ein Beamter zwar von der Polizei, nicht aber von der Staatsanwaltschaft einvernommen wurde. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich gibt allerdings keine näheren Auskünfte. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 13.1.2022)