Verfassungsministerin Edtstadler, Gesundheitsminister Mückstein und Kanzler Nehammer (nicht im Bild) stellen am Sonntag die Details zur Impfpflicht vor.

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Wien – Die Bundesregierung präsentierte am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) traten vor die Presse, um die Details des Vorhabens zu präsentieren. Inkraft treten wird die Impfpflicht wie geplant ab Anfang Februar.

Die Details:

- Die Impfpflicht gilt für Personen ab 18 Jahren.

- Ausgenommen sind Schwangere sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

- Genesene sind für sechs Monate ausgenommen.

- Drei-Phasen-Vorgehen: Am 1. Februar tritt die Impfpflicht inkraft, ab 15. März wird die Einhaltung kontrolliert, in der dritten Phase sollen Erinnerungsschreiben und im Fall Strafverfügungen verschickt werden.

- Die Strafe beträgt bis zu 600 Euro, bis zu 3.600 Euro können es in einem ordentlichen Verfahren werden.

- Eine Strafe kann maximal vier Mal pro Jahr verhängt werden, zwei Mal davon "informationsgestützt", also durch ein automatisiertes Anschreiben.

- Wer sich innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung impfen lässt, geht straffrei aus.

- Impfpflichtsgesetz soll mit Impffortschritt und Covid-Situation angepasst werden können.

SPÖ und Neos an Bord

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommende Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen, dabei ist auch ein öffentliches Hearing mit Experten angesetzt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten – und zwar über Einbindung von SPÖ und Neos. Die FPÖ lehnt die Impfpflicht komplett ab.

Und diese Zustimmung hat sie nun offenbar erhalten: Zufrieden zeigte sich etwa SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner über den vorgestellten Entwurf. "Dieser konnte gegenüber dem Begutachtungsentwurf in wesentlichen Punkten verbessert werden", hieß es in einer Aussendung. Nun liege ein "praktikabler Entwurf" vor. Offenen Fragen zum Thema Arbeitsrecht müssen aber noch geklärt werden. Ergänzend zur Impfpflicht seien auch "positive Impfanreize ganz zentral", sagt Rendi-Wagner.

Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger betonte, sie unterstütze die Impfpflicht "als Partei- und Klubvorsitzende, ebenso wie auch eine deutliche Mehrheit der Neos-Abgeordneten". Zum vorliegenden Entwurf sagte Meinl-Reisinger, dieser habe sich auf den letzten Metern – nach intensiven Verhandlungen – "nicht zuletzt durch unsere Initiative" noch deutlich verbessert. Dazu zähle vor allem, dass die Impfpflicht erst ab 18 Jahren gilt.

Scharfe Kritik kam erwartungsgemäß von der FPÖ. "Das heute präsentierte Impfpflichtgesetz ist der vorläufige Tiefpunkt im aktuellen Regierungschaos", sagte FPÖ-Chef Herbert Kickl in einer Aussendung. Er sprach von "offensichtlich verfassungswidrigen Methoden, mit denen Nehammer, Mückstein und Co. die Menschen in die Nadel treiben wollen". Die "mutigen Proteste" bei den Kundgebungen wie auch die "fast 200.000 Einsprüchen im Begutachtungsverfahren" hätten mit Blick auf die gekippte Impfpflicht für Minderjährige Wirkung gezeigt, meinte Kickl.

Ab 18 Jahren, keine Ersatz-Freiheitsstrafe

Bis zuletzt wurde darüber noch verhandelt. Schon im Vorfeld der Pressekonferenz war kolportiert worden, dass die Impfpflicht nicht wie ursprünglich geplant ab 14 Jahren, sondern erst ab 18 Jahren gelten wird. Im Gesetz soll auch festgelegt werden, dass es bei Nicht-Einbringung der Geldstrafen jedenfalls zu keiner Ersatz-Freiheitsstrafe kommt.

Auch am Startzeitpunkt Anfang Februar hält die Regierung fest – ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird, wie die zuständige Elga GmbH bereits Anfang Jänner erklärt hatte. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte deshalb bereits die Variante ins Spiel gebracht, dass man anfangs eine Übergangsphase etablieren könnte. Ab 15. März sollen Kontrollen durch Polizistinnen und Polizisten stattfinden – etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Erst in der letzten Phase werden Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und gestraft. Von dieser Phase würde abgesehen, wenn bis dahin ohnehin genug Menschen geimpft sind. (mika, APA, 16.1.2022)