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Da kann einem die gute Kinderstube schon einmal in die Speichen kommen, wenn man wieder einmal viel zu knapp von einem Auto oder Lkw überholt wird. Aber viel mehr als Herumschimpfen kann man halt sinnvollerweise auch nicht machen. Auf dem Fahrrad bist du der Schwächere, und es gilt im Alltag der Vorrang des Blechs – auch wenn das rein rechtlich anders aussieht. Besser sehen kann man die Problematik bereits in Deutschland.

Nach Mainz und Kempten weist nun auch Stuttgart an heiklen Stellen mit Schildern ein Verbot des Überholens von Radfahrerinnen und Radfahrern aus.

Vergangene Woche wurde das erste Verkehrsschild montiert, mit dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten wird. Grund dafür ist eine Engstelle, an der es schon öfter zu Unfällen gekommen ist. Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann dort laut der Stadt nicht durchgehend eingehalten werden, und weil Autofahrer die Situation oft falsch einschätzen würden, entschloss man sich zu diesem Überholverbot.

Die rechtliche Situation bei uns

Überholen darf man zwar ohnedies nur mit ausreichend Abstand – die heimische Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass "beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten ist". Klar, wenn es scheppert, war der nicht gegeben.

Der Oberste Gerichtshof entschied zudem: "Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist." Deutlicher wird dies alles aber wirklich, wenn man auf heiklen Stellen gleich ein Überholverbot aufstellt. Über zu viele Schilder im Straßenverkehr hat sich eh schon länger niemand alteriert. (glu, 17.1.2022)