Der deutsche Justizminister Marco Buschmann präsentierte am Montag einen Entwurf zur Streichung von Paragraf 219a.

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Berlin – Für Gynäkologinnen und Gynäkologen soll es in Deutschland bald nicht mehr strafbar sein, auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Entwurf für die Aufhebung von Paragraf 219a Strafgesetzbuch vor, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.

Damit werde der "unhaltbare Rechtszustand" beendet, dass Ärztinnen und Ärzte, die in sachlicher Form über die von ihnen angewandte Methode informieren, verurteilt werden können, sagte Buschmann. "Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können", sagte der Justizminister. "Die Situation für die betroffene Frau ist schwierig genug – wir dürfen sie nicht noch erschweren."

Koalition einigte sich auf Abschaffung

Als "Werbung" gelten laut dem bisherigen Gesetz schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken. Das will die Ampelkoalition nun ändern. Der Entwurf soll mit den anderen Ressorts der Regierung bald abgestimmt werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass "Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Sie hielten darin außerdem fest: "Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung."

Paragraf 219a verbietet Ärztinnen und Ärzten das Bereitstellen von öffentlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Durch die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel geriet dieses Gesetz in die Kritik, 2019 wurde es leicht geändert. Seither darf auf einer Website zwar stehen, dass Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nicht, welche Methoden sie anbieten, also ob sie einen medikamentösen und/oder chirurgischen Abbruch durchführen. Das fällt bereits unter "Werbung" – was weiterhin scharf kritisiert wurde.

Schwangerschaftsabbrüche zählen weltweit zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen, die Frauen unabhängig von der gesetzlichen Lage durchführen lassen. Weltweit finden laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation jedes Jahr 25 Millionen unsichere Abtreibungen statt, sie sind global die dritthäufigste Todesursache bei Müttern. (APA, maa, 18.1.2022)