Das Lesen und Besitzen von Hitlers ideologischem Manifest ist in Österreich nicht verboten, die unkommentierte Originalfassung darf jedoch nicht verbreitet werden.

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Am 30. Jänner wird in Waidhofen an der Ybbs in Niederösterreich ein neuer Gemeinderat gewählt. Im Vorfeld interviewten die "Bezirksblätter" und meinbezirk.at die Spitzenkandidaten aller Parteien. Unter anderem sollten diese im Format eines Wordraps spontan Sätze wie "Mein Lieblingslied ist ..." vervollständigen. FPÖ-Spitzenkandidat Josef Gschwandegger musste laut den "Bezirksblättern" bei der Frage "Das letzte Buch, das ich gelesen habe, war ..." kurz überlegen, sagte dann aber: "Das muss wohl 'Mein Kampf' gewesen sein."

Lesen ist nicht strafbar

Nachdem der Sager medial für Aufmerksamkeit sorgte, ruderte Gschwandegger zurück. "Ich habe 'Mein Kampf' schon vor längerer Zeit gelesen", zitiert ihn meinbezirk.at. Er lese generell wenig und besitze Hitlers ideologisches Manifest auch nicht selbst. Das Buch, das er wirklich zuletzt gelesen habe, sei "So sind wir" von seinem FPÖ-Kollegen Christian Hafenecker.

Das Lesen und der Besitz von "Mein Kampf" sind in Österreich nicht verboten. Die unkommentierte Originalausgabe darf jedoch nicht verbreitet werden – das könnte als Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt also nicht gegen Gschwandegger. (jop, 18.1.2022)