In Museen des Globalen Nordens lagern Millionen völkerkundlicher Objekte aus ehemaligen Kolonien. Viele davon wurden geraubt oder in einem anderen Unrechtskontext angeeignet. Die Debatte um die Rückgabe dieser Objekte hat neben den großen früheren Kolonialmächten auch Österreich erreicht, das beim Handel mit den Objekten kräftig zugelangt hat.

Sollten völkerkundliche Objekte aus ehemaligen Kolonien zurückgegeben werden?
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Frankreich und Deutschland taten sich zwar zuletzt mit symbolisch wirkmächtigen Rückgaben, etwa an Nigeria, hervor, verabsäumten es aber bisher, sich ein umfassendes Regelwerk zu überlegen, an dem sich die Politik orientiert. So groß der Druck und der Wunsch nach raschen Lösungen auch sein mögen, es wehte bisher immer auch ein Hauch von Populismus.

Österreich hingegen versucht nun, die Sache langsam, aber systematisch anzugehen. Das NS-Restitutionsgesetz von 1998 als internationales Vorzeigemodell vor Augen, hat die Bundesregierung nun ein Expertengremium beauftragt, Vorarbeiten zu einer juristischen Regelung von Kolonialrückgaben zu leisten – bis 2023. Dann ist die Politik gefragt.

Zwar ließe sich unken, dass der Weltmuseum-Direktor Jonathan Fine, der der Runde vorsteht, sich die Regeln für sein Museum nun selber schreiben kann. Für ein faires Gelingen des Vorhabens spricht aber die diverse Zusammensetzung des Gremiums: hochqualifizierte fünf Frauen und vier Männer aus Museen und Wissenschaft, biografisch in aller Welt daheim. (Stefan Weiss, 20.1.2022)