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Die höchste Strafe des vergangenen Jahres fasste Amazon aus.

Foto: REUTERS/Pascal Rossignol

Europäische Datenschutzbehörden haben im vergangenen Jahr knapp 1,1 Milliarden Euro an Bußgeldern für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt – im Vergleich zum Jahr 2020 ein enormer Anstieg um knapp 600 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Studie der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper hervor.

Amazon und Whatsapp

Den weitaus größten Anteil macht eine Geldbuße von 746 Millionen Euro aus, die Luxemburg gegen Amazon verhängt hat, weil Nutzerinnen und Nutzer den Einsatz von personalisierter Werbung auf der Website des Online-Marktplatzes nicht ablehnen konnten. Amazon hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung zu berufen. Die zweithöchste Strafe des vergangenen Jahres fasste Whatsapp in Irland aus. Grund war die Weitergabe von Daten an Facebook. Auch der Metakonzern will per Nichtigkeitsklage gegen die Geldbuße vorgehen.

Im Vergleich zum enormen Anstieg bei den Strafhöhen ist die Zahl der Meldungen von Verstößen nur um rund acht Prozent gestiegen. Insgesamt wurden seit dem 28. Jänner 2021 bis heute mehr als 130.000 Datenschutzverletzungen gemeldet. In Österreich stieg die Anzahl der Verstöße im Vergleichszeitraum von 869 auf 1.131. Seit Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 wurden hierzulande Strafen in der Höhe von rund 25 Millionen Euro verhängt.

Schrems-Urteil fordert Unternehmen

Aus Sicht von DLA Piper ist die aktuell "größte Herausforderung des Datenschutzes" das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Rechtsstreit zwischen dem Österreicher Maximilian Schrems und Facebook von Juli 2020. Seither gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten aus Europa in Drittländer wie die USA strenge Beschränkungen. Unternehmen, die Daten exportieren, müssen die rechtlichen und praktischen Risiken im Importland detailliert bewerten – andernfalls drohen hohe Geldbußen und Schadenersatz.

Beim jüngsten Anstieg der Geldbußen dürfte das Urteil allerdings noch keine Rolle gespielt haben. Der Anstieg sei eher auf die Länge der Verfahren zurückzuführen. "Es hat ein bisschen gedauert, bis die Vollziehung so richtig Schwung aufnimmt, und die großen Fälle von den Behörden aufgegriffen werden", sagt Sabine Fehringer, Anwältin bei DLA Piper. (japf, 28.1.2022)